Qualitätssicherung / Qualitätsmanagement
SGB V verpflichtet alle Leistungserbringer im Bereich dieses Gesetzes zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen.
Diese Pflicht zur Sicherung der Qualität auch der psychotherapeutischen Arbeit und zur Einführung eines entsprechenden Qualitätsmanagement in der psychotherapeutischen Praxis ist ein Thema, das für viele Kolleginnen und Kollegen immer noch etwas mit "Qual" zu tun hat.
Dass das durchaus auch anders sein kann, zeigen viele Erfahrungen von Kolleginnen und Kollegen, die sich - z.B. in ihren Qualitätszirkeln oder Supervisionsgruppen oder auch allein - mit den "Qualitätsmanagement-Orientierungshilfen" der PKN beschäftigt haben. Diese Orientierungshilfen sind vom Qualitätsicherungs-Ausschuss der PKN entwickelt worden und in mehreren Veranstaltungen in den Regionen vorgestellt worden, und sie haben sich in der Praxis als ausgesprochen anregend erwiesen; auch wenn sie zusätzliche Arbeit bringen, ist der Gewinn für viele Kolleginnen und Kollegen offenbar größer als die dafür aufgebrachte Energie.
Das liegt wahrscheinlich vor allem daran, dass der Ausschuss diese Orientierungshilfen nicht aus anderen, z.B. industriellen Zusammenhängen, übernommen hat und auch nicht einfach von entsprechenden Regelungen für Ärzte "abgeschrieben" hat, sondern dass bei der Konzipierung dieser Leitlinien immer die spezifische Situation der Psychotherapeuten in ihrer Praxis und die daraus resultierenden Anforderungen im Blick waren.
Sie finden hier diese Orientierungshilfen; und da offenbar viele Besucher der regionalen Veranstaltungen sehr von der Einführung in diese Hilfen profitiert haben, stellten wir auch die Vortragsmaterialien als ppt-Präsentation und als pdf-Datei zur Verfügung.


