Versorgungswerk PVW
Das Psychotherapeutenversorgungswerk (PVW)
Das Psychotherapeutenversorgungswerk ist Träger der berufsständischen Versorgung seiner Mitglieder im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene der Mitglieder.
Die Gründung eines Psychotherapeutenversorgungswerks (PVW) wurde in der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen am 30.11.2002 beschlossen. Damit wurde die erste eigene berufsständische Versorgung der Psychotherapeuten in Deutschland ins Leben gerufen.
Zuständigkeitsbereich
Zuständig ist das PVW für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) und die Kammermitglieder der Landespsychotherapeutenkammern Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Andere Landespsychotherapeutenkammern prüfen derzeit ihre Kooperationsmöglichkeiten.
Versorgungsleistungen
Das PVW erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen in Form von:
- Altersrente ab dem 60. Lebensjahr, auch in Form von aufgeschobener Altersrente mit versicherungsmathematischen Zuschlägen bis zum 68. Lebensjahr.
- Berufsunfähigkeitsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres.
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwerrente und Partnerrente sowie Halb- bzw. Vollwaisenrente.
- Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen.
Weitere Informationen zum Psychotherapeutenversorgungswerk (PVW) können auf der eigenen Homepage www.p-v-w.com eingesehen werden.
Bei aktuellen Fragen zum Versorgungswerk wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführerin des PVW:
Frau Barbara Sieker
Kohlwiesen 24
30855 Langenhagen
Tel.: 0511-475 48 25
Fax: 0511-475 49 15
Email: info@p-v-w.eu


