Grundlagen der Kammerarbeit
Psychotherapeutenkammern arbeiten als Körperschaften öffentlichen Rechts auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben. Wir wollen Ihnen hier - damit Sie die jeweils akutelle Version vorfinden - über links zu den entsprechenden Internetseiten diejenigen Vorgaben des Bundes und des Landes Niedersachsen zugänglich machen, auf denen die Arbeit der PKN basiert. Außerdem informieren wir Sie über weitere rechtliche Vorgaben.
Das "Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (PsychThG) wurde am 16. Juni 1998 beschlossen (zuletzt geändert am 31.10.2006).
Dass in Niedersachsen eine Psychotherapeutenkammer (und eben auch mit diesem Namen) eingerichtet wird, hatte der Landtag in einem "Gesetz zur Errichtung einer Psychotherapeutenkammer (GEP)" am 16.12.1999 beschlossen - nachdem dieses Gesetz seine Aufgabe erfüllt hat, ist es vom niedersächsischen Landtag mit Wirklung vom 19.05.06 aufgehoben worden.
Kammern für Heilberufe unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Das schon für die "alten" Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte) bestehende "Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)", das auch die Aufgaben der Kammern beschreibt, war demnach um den neuen Heilberuf zu erweitern. Diese Erweiterung nahm der Landtag zeitgleich mit der Verabschiedung des Errichtungsgesetzes am 16. 12. 1999 vor. Mittlerweile liegt eine im Mai 2006 erneut novellierte Fassung vor, die für unsere Berufsgruppe deutliche positive Änderungen enthält.


