Ausbildungsbestimmungen
Mit dem Psychotherapeutengesetz wurden allgemeine Vorgaben für den Zugang zum Berufs des Psychotherapeuten festgelegt, die für die konkrete Ausgestaltung des Weges dorthin aber noch zu unspezifisch sind. Die detaillierten Bestimmungen sind in - für PP und KJP spezifischen - Verordnungen zu finden, die auf Grund des § 8 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBI. IS. 1311) das Bundesministerium für Gesundheit am 18.12.1998 eine Verordnung erlassen hat. Diese Verordnungen geben nicht nur den Rahmen für die Ausbildung zu PP und KJP, sondern formulieren zudem die Bedingungen und das Procedere für die Erteilung der Approbation.
Diese Verordnungen sind hier im Wortlaut als pdf-Dateien zu finden:
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)


