Körperschaft öffentlichen Rechts  •  Roscherstr. 12  •  30161 Hannover

Grundlagen der Kammerarbeit
Ausbildungsbestimmungen
Sozialrechtliche Grundlagen
Rechtliches für Angestellte
Juristische Expertisen

Ausbildungsbestimmungen

Mit dem Psychotherapeutengesetz wurden allgemeine Vorgaben für den Zugang zum Berufs des Psychotherapeuten festgelegt, die für die konkrete Ausgestaltung des Weges dorthin aber noch zu unspezifisch sind. Die detaillierten Bestimmungen sind in - für PP und KJP spezifischen - Verordnungen zu finden, die auf Grund des § 8 des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juli 1998 (BGBI. IS. 1311) das Bundesministerium für Gesundheit am 18.12.1998 eine Verordnung erlassen hat. Diese Verordnungen geben nicht nur den Rahmen für die Ausbildung zu PP und KJP, sondern formulieren zudem die Bedingungen und das Procedere für die Erteilung der Approbation.

Diese Verordnungen sind hier im Wortlaut als pdf-Dateien zu finden:

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)


Suchen & Finden
„KJP-Mindestquote – neue Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie!

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 18.11.2009 entsprechend der gesetzlichen Vorgabe...

Veranstaltungshinweise

Liebe PKN Mitglieder und Interessenten,

hiermit möchten wir Sie auf die Veranstaltungen der PKN im...

Hilfe bei der Suche nach einem Therapieplatz

Hier finden Sie

Psychologische Psychotherapeutinnen /-therapeuten und Kinder- und...