Juristische Expertisen
Zu rechtlichen Fragestellungen, die meist von Mitgliedern aufgeworfen wurden und die offensichtlich eine größere Zahl von PP oder KJP betreffen, beauftragt der Vorstand der PKN den Auftrag seine juristischen Beraterin oder andere Fachleute (z.B. Steuerberater), eine fachliche Stellungnahme zu verfassen, die wir jeweils an dieser Stelle veröffentlichen - zusammen mit weiteren uns relevant erscheinenden rechtlichen Stellungnahmen z.B. der BPtK.
Bisher liegen Stellungnahmen vor zu den Themen:
- Honoraranspruch bei Nicht-Erscheinen des Patienten (aktualisierte Version, Februar 2008)
- Nachbesetzung eines zur Hälfte frei gewordenen Praxissitzes
- Psychotherapeutische Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung über das 68. Lebensjahr hinaus (Version 1)
- Psychotherapeutische Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung über das 68. Lebensjahr hinaus (Version 2)
- Rentenversicherungspflicht für selbständige Dozenten im Nebenberuf
- Zur Frage eines möglichen Zeugnisverweigerungsrechts einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin trotz Schweigepflichtentbindung durch einen gesetzlichen Vertreter
- Müssen PP/KJP dem Finanzamt Patientennamen offenlegen?
- Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen
- Kooperation Psychotherapeut - Heilpraktiker
- Kann ein PP oder KJP gleichzeitig als Heilpraktiker tätig werden?
- Darf oder muss ein PP Angehörige eines Patienten über dessen HIV-Infektion informieren?
- Auskunftspflicht über psychotherapeutische Behandlungen bei Einstellungsuntersuchungen? (Juni 2011)
- Streit um Ausfallhonorar zwischen Patienten und Psychotherapeuten (Oktober 2011)


