Psychotherapeutenkammer Niedersachsen

Körperschaft öffentlichen Rechts

Roscherstraße 12
30161 Hannover


Ratsuchende und Patienten
Psychosoziale Notfallhilfen
Schlichtung
Gutachter für Schuldfähigkeit / Prognose und Psychotherapeuten von Straftätern
Familienrecht
Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage
Sexualtherapie
Qualifizierte Palliativ-Behandler
Kinderschutz
Praxiswertberechnung

Wenn Sie als Patient den Eindruck haben ...

... dass ihr Psychotherapeut im Zusammenhang mit der Behandlung Fehler macht oder gemacht hat, die den Verlauf der Behandlung beeinträchtigen oder die Ihnen schaden bzw. geschadet haben, dann haben Sie die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle der PKN zu wenden, und zwar unter folgender Adresse:

Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Beschwerdestelle
Roscherstr. 12
30161 Hannover

Jede Beschwerde wird ernst genommen, sowohl hinsichtlich der Interessen des Beschwerdeführers als auch hinsichtlich der Interessen dessen, der Anlass zur Beschwerde gegeben hat.

Die PKN versucht zunächst, durch Schlichtung oder Schiedsspruch zu einer Lösung beizutragen, die von den beteiligten Seiten akzeptiert werden kann. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Bereitschaft beider Parteien, sich auf das freiwillige Verfahren im Rahmen der Schlichtungsstelle oder des Schlichtungsausschusses einzulassen. Nähere Informationen über das Verfahren können Sie dem Flyer der Schlichtungsstelle entnehmen.

Die Beschwerdestelle besteht aus einem in Sozial- und Verwaltungsrecht bewanderten Juristen, einer Verwaltungskraft und einem Mitglied des Vorstands der PKN.

Erhält die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen Informationen, die den Verdacht eines Berufsvergehens rechtfertigen, so ist die Kammer gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Ermittlungen einzuleiten.

Die Ermittlungen werden vom juristischen Mitglied der Beschwerdestelle im Auftrag des Vorstands der PKN durchgeführt. Das Verfahren ist aus juristischen Gründen nicht öffentlich. Nach erfolgter juristischer Prüfung und Würdigung des Sachverhalts unter psychotherapeutischen Aspekten entscheidet der Vorstand der PKN über den Fall. Durch die Anonymisierung der Unterlagen wird sichergestellt, dass die Entscheidung lediglich über sachliche Aspekte, unabhängig von der Person des Betroffenen, erfolgt.

Nähere Informationen über den Umgang der PKN mit Bescherden erfahren Sie in dem Flyer "Berufsaufsicht und Beschwerdemanagement" .


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