Gutachter für Schuldfähigkeit / Prognose und Psychotherapeuten von Straftätern
Die PKN hat sich zum Ziel gesetzt, zur Verbesserung klinisch-forensischer Arbeit durch Qualifizierung der in dieser Arbeit tätigen Psychologischen Psychotherapeuten beizutragen. Sie legt eine Liste von Gutachtern vor, die nach von der Kammerversammlung der PKN verabschiedeten Kriterien ihre Kompetenz zur Begutachtung der Schuldfähigkeit und Prognose von Straftätern nachgewiesen haben.
Nach Verabschiedung eines Curriculums, das auch die psychotherapeutische Kompetenz umfasst, liegt nun eine weitere Liste derjenigen PP und KJP vor, die sich diesem Curriculum entprechend fortgebildet haben.
Folgende Listen können Sie hier aufrufen:
- Sachverständigenliste für psychologisch-forensische Begutachtungen zu Schuldfähigkeit/Prognose
- Liste der Gutachter für Schuldfähigkeit/Prognose und Psychotherapeuten von Straftätern
- Liste der Supervisoren im Rahmen des Fortbildungs-Curriculums Begutachtung und Psychotherapie von Straftätern der PKN
Für die Behandlung von Straftätern, die eine Psychotherapie auf Weisung eines Gerichts aufnehmen, kommen die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht auf, so dass das Land Niedersachsen die Kosten übernimmt, mittlerweile nach den Bedingungen der GP, also zum 2,3-fachen Satz. Nähere Information zu diesem Thema finden Sie in den Informationen der PKN zu den "GRUNDSÄTZEN FÜR PSYCHOTHERAPETISCHE LEISTUNGEN FÜR PROBANDEN DER BEWÄHRUNGSHILFE UND FÜHRUNGSAUFSICHT IN NIEDERSACHSEN" des MJ.
Die den Gutachter- und Behandlerlisten zugrundeliegenden Fortbildungscurricula bzw. Voraussetzungen finden Sie auf der Seite Satzungen/Ordnungen unter Fort- und Weiterbildung


