Curricula der PKN
Aus einer ganzen Reihe von Gründen (vor allem wegen vieler Nachfragen nach entsprechend ausgewiesenen Psychotherapeuten) hat sich als sinnvoll erwiesen, zu spezifischen Themen systematisch aufgebaute Fortbildungsreihen (Curricula) zu konzipieren, die für die Teilnehmer die Möglichkeit bieten, sich nach erfolgreicher Absovierung entsprechend nach außen (Praxisschild, Briefkopf) auszuweisen, und/oder deren Abschluss Voraussetzung ist, sich in eine Liste qualifizierter Behandler eintragen zu lassen.
Die PKN hat in enger Kooperation mit der Praxis oder mit erfahrenen Veranstaltern - ein Curriculum verabschiedet, welches nach Absolvierung zu einer ankündigungsfähigen Tätigkeitsbezeichnung führt das Curriculum "Sexualtherapie (PKN)".
Übergangsregelungen für die Vergabe der ankündigungsfähigen Bezeichnung "Sexualtherapie" durch die PKN. Weitere Informationen zum Anbieter der Fortbildung "Sexualtherapie" erhalten Sie hier.
Darüber hinaus hat die Kammerversammlung am 7. November 2009 die "Fortbildungsrichtlinie zur gutachterlichen Tätigkeit für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN)" verabschiedet und folgt damit der Empfehlung der Bundeskommission Forensik zur Einführung eines bundeseinheitlichen ankündigungsfähigen Titels "Forensischer Sachverständiger" plus Bereichsbezeichnung.
Die Kammerversammlung der PKN hat diese Curricula beschlossen - durchgeführt werden die Fortbildungsreihen nicht von der PKN, sondern von Anbietern, die über die entsprechende inhaltliche und personelle Kompetenz verfügen und die Veranstaltungen von der PKN akkreditieren lassen.
Der Abschluss der Fortbildung in "Begutachtung und Psychotherapie von Straftätern" ist zugleich die Voraussetzung für die Absolventen, sich in die von der PKN geführte Liste "Gutachter für Schuldfähigkeit / Prognose und Psychotherapeuten von Straftätern" eintragen zu lassen.
Die Absolvierung einer weiteren curricularen Fortbildung, Psychotherapie mit Palliativpatienten und deren Angehörigen (Palliativpsychotherapeutische Fortbildung (PPF-PKN)), bzw. die Erfüllung der Kriterien von Übergangsbestimmungen berechtigen, sich in eine Liste "Qualifizierte Palliativ-Behandler (PKN)" eintragen zu lassen, die Fachkräften und der Öffentlichkeit zugänglich ist.


