Curricula der PKN
Aus einer ganzen Reihe von Gründen (vor allem wegen vieler Nachfragen nach entsprechend ausgewiesenen Psychotherapeuten) hat sich als sinnvoll erwiesen, zu spezifischen Themen systematisch aufgebaute Fortbildungsreihen (Curricula) zu konzipieren, die für die Teilnehmer die Möglichkeit bieten, sich nach erfolgreicher Absovierung entsprechend nach außen (Praxisschild, Briefkopf) auszuweisen, und/oder deren Abschluss Voraussetzung ist, sich in eine Liste qualifizierter Behandler eintragen zu lassen.
Die PKN hat bisher - jeweils in enger Kooperation mit der Praxis oder mit erfahrenen Veranstaltern - zwei Curricula verabschiedet, die zu ankündigunsfähigen Tätigkeitsbezeichnungen führen:
- das Curriculum "Sexualtherapie (PKN)" und
- das Curriculum "Begutachtung und Psychotherapie von Straftätern"
Darüber hinaus hat die Kammerversammlung am 7. November 2009 die "Fortbildungsrichtlinie zur gutachterlichen Tätigkeit für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN)" verabschiedet und folgt damit der Empfehlung der Bundeskommission Forensik zur Einführung eines bundeseinheitlichen ankündigungsfähigen Titels "Forensischer Sachverständiger" plus Bereichsbezeichnung.
Die Kammerversammlung der PKN hat diese Curricula beschlossen - durchgeführt werden die Fortbildungsreihen nicht von der PKN, sondern von Anbietern, die über die entsprechende inhaltliche und personelle Kompetenz verfügen und die Veranstaltungen von der PKN akkreditieren lassen.
Übergangsregelungen für die Vergabe der ankündigungsfähigen Bezeichnung "Sexualtherapie" durch die PKN
Zu mehr Informationen zum Anbieter der Fortbildung Sexualtherapie gelangen Sie hier.
Der Abschluss der Fortbildung in "Begutachtung und Psychotherapie von Straftätern" ist zugleich die Voraussetzung für die Absolventen, sich in die von der PKN geführte Liste "Gutachter für Schuldfähigkeit / Prognose und Psychotherapeuten von Straftätern" eintragen zu lassen.
Die Absolvierung einer weiteren curricularen Fortbildung bzw. die Erfüllung der Kriterien von Übergangsbestimmungen
- Psychotherapie mit Palliativpatienten und deren Angehörigen (Palliativpsychotherapeutische Fortbildung (PPF-PKN))
- Übergangsbestimmungen
berechtigen, sich in eine Liste "Qualifizierte Palliativ-Behandler (PKN)" eintragen zu lassen, die Fachkräften und der Öffentlichkeit zugänglich ist.


