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Fortbildung

Die Befähigung und Berechtigung zu psychotherapeutischer Tätigkeit setzt eine umfangreiche mehrjährige Ausbildung voraus, so dass PP und KJP auf einem qualitativ hohen Niveau ihren Versorgungsauftrag erfüllen. Dennoch verlangt die Breite des professionellen Einsatzgebietes mit seiner Fülle unterschiedlicher psychischer Störungen, die Entwicklung neuer Vorgehensweisen und Verfahren bzw. die Weiterentwicklung bereits etablierter Verfahren und die Notwendigkeit, die einmal erworbene Kompetenz zu erhalten, dass sich PP und KJP regelmäßig fortbilden.

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Von der PKN werden im 2. Halbjahr 2009 und im Jahr 2010 Veranstaltungen zu folgenden Themen angeboten:

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„KJP-Mindestquote – neue Praxissitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie!

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 18.11.2009 entsprechend der gesetzlichen Vorgabe...

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Liebe PKN Mitglieder und Interessenten,

hiermit möchten wir Sie auf die Veranstaltungen der PKN im...

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