Fortbildung
Die Befähigung und Berechtigung zu psychotherapeutischer Tätigkeit setzt eine umfangreiche mehrjährige Ausbildung voraus, so dass PP und KJP auf einem qualitativ hohen Niveau ihren Versorgungsauftrag erfüllen. Dennoch verlangt die Breite des professionellen Einsatzgebietes mit seiner Fülle unterschiedlicher psychischer Störungen, die Entwicklung neuer Vorgehensweisen und Verfahren bzw. die Weiterentwicklung bereits etablierter Verfahren und die Notwendigkeit, die einmal erworbene Kompetenz zu erhalten, dass sich PP und KJP regelmäßig fortbilden.
Auf den von hier aus zu erreichenden Seiten erfahren Sie mehr
- zur Fortbildungsordnung und zu den Quellen, auf denen die Verpflichtung zur Fortbildung beruht
- zu Fortbildungs-Curricula, die von der PKN verabschiedet worden sind
- zu Veranstaltungsangeboten, die bei der PKN akkreditiert wurden (leider noch nicht in Betrieb)
- und zur Online-Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungenn, die Sie dort auch direkt vornehmen können.
Von der PKN werden im 2. Halbjahr 2009 und im Jahr 2010 Veranstaltungen zu folgenden Themen angeboten:
- Existenzgründung durch Praxiskauf/Praxisverkauf
- Tagung zur psychosozialen Notfallversorgung
- Approbation was nun?
- 2. Forensik Tagung der PKN


