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Fragen zur Berufsordnung
In dieser Rubrik werden Fragen zur Berufsordnung behandelt. Die Veröffentlichungen sollenberufsethische Fragen anregen und auf solche Fragen aufmerksam machen - sie sind keine verbindlichen Vorgaben oder Wahrheiten. Sie wurden im Ausschuss für Berufsordnung und Berufsethik besprochen, geben aber nicht unbedingt die Meinung des gesamten Ausschusses wieder.
Der Ausschuss würde sich über mails mit Anregungen, Ergänzungen, Diskussionsbeiträgen, usw., freuen und diese gegebenenfalls auch hier veröffentlichen.
- Vertragsverhältnis für PP/KJP während der praktischen Tätigkeit im Rahmen ihrer Ausbildung
- Beteiligung minderjähriger Patienten an Entscheidungen in der bzw. zur Psychotherapie
- Eine Psychotherapeutin vertreibt Massagesessel an ihre Patienten
- Ein Psychotherapeut behandelt (ehemalige) Teilnehmer an von ihm veranstalteten Kursen
- Der Rollenkonflikt des Psychotherapeuten als Gutachter vor Gericht
- Die Abstinenz des Psychotherapeuten
- Ein Psychotherapeut verzögert die Anfertigung die Verlängerungsantrags
- Die Schweigepflicht des KJP gegenüber den Eltern minderjähriger Patienten
- Was darf der Anrufbeantworter eines PP/KJP mitteilen?
- Das Recht des Patienten auf Akteneinsicht
- Das Recht der Eltern minderjähriger Patienten auf Akteneinsicht
- Ein KJP will mit Heilpraktikererlaubnis Erwachsene behandeln
- Können PP oder KJP mit Heilpraktikern eine Gemeinschaftspraxis oder eine Praxengemeinschaft bilden?
- Müssen bei einem Therapieantrag für eine 14-jährige beide geschiedene Eltern mit der Therapie einverstanden sein?
- Schweigepflicht im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Betreuung


