Rechtliches
Wie wir schon auf der Seite „Wir über uns“ festgestellt haben, liegen die Aufgaben einer Psychotherapeutenkammer zentral im berufsrechtlichen Bereich, erstrecken sich also auf Fragen der Berufsausübung, auf Fragen der Ausbildung, der Zugänge zur Approbation und besonders der Fort- und Weiterbildung. Das Selbstverständnis der PKN und die bisherigen Anforderungen vor allem von Kammermitgliedern an den Vorstand und die Ausschüsse erfordern aber auch die Auseinandersetzung mit sozialrechtlichen Fragen im engeren Sinne, also mit all den Fragen um Niederlassung, Honorierung der psychotherapeutischen Tätigkeit, usw. In den Themenstellungen, die sich aus dem Alltag ergeben, sind diese beiden Rechtsbereiche zudem oft ineinander verzahnt.
Wir stellen hier also zunächst für die Kammerarbeit Grundlegendes aus dem berufsrechtlichen Bereich auf einer eigenen Seite vor.
Der Vollständigkeit halber folgen die – bundesweit gültigen – Bestimmungen, die die Ausbildung zu PP und KJP steuern. Sozialrechtliche Fragen haben meist aktuelleren Bezug und finden ihren Platz daher vor allem auf der Seite "Aktuelles"; wenn es aber um vor allem für Niedersachsen relevante, längerfristig relevante Bestimmungen oder Ergebnisse von Verhandlungen geht, werden Sie diese auf der Seite „Sozialrechtliches“ finden.
Die Gesetze, Verordnungen und sonstige Bestimmungen, die für das berufliche Handeln von PP und KJP gültig sind, lassen oft Fragen ungeklärt, die dann Gegenstand von juristischen Expertisen finden, denen wir hier ebenfalls eine eigene Seite gegeben haben.
Um rechtliche Aspekte geht es oft auch, wenn es zu einem Streitfall zwischen Psychotherapeut und Patient kommt. Da dieses Thema für die breitere Öffentlichkeit und besonders auch für Patienten von Bedeutung ist, behandeln wir dieses Thema nicht hier, sondern auf der Seite „Schlichtung“ im Menü „Öffentlichkeit / Ratsuchende / Presse" geht es um solche Streitfälle, die Gegenstand einer Schlichtung oder eines berufsgerichtlichen Verfahrens wurden. Es geht dort dann – schon aus Gründen des Datenschutzes - nicht um den konkreten Einzelfall, sondern um die Konsequenzen, die sich aus solchen Einzelfällen für ein verantwortliches psychotherapeutisches Handeln ableiten lassen.
Fragen zur Berufsordnung werden – neben anderen häufig gestellten Fragen – ebenfalls nicht hier, sondern auf einer eigenen Seite unter dem Menüpunkt „Fragen – Antworten – Hinweise“ erörtert. Vor allem kommentieren dort Mitglieder des Ausschusses für Berufsordnung und Berufsethik Fälle, die an sie herangetragen wurden.


