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Steuerrechtliche Fragen
Einige Fragen, die uns erreichen, sind steuerrechtlicher Natur. Sofern wir zuverlässige Antworten haben, veröffentlichen wir sie hier.
Ordnungsgemäße Rechnungen
§ 14 Abs. 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) sieht vor, dass eine ordnungsgemäße Rechnung folgende Angaben enthalten muss:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Rechnungstellenden
2. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers,
3. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder, wenn er diese nicht hat, die Steuernummer des Rechnungstellenden,
4. das Ausstellungsdatum der Rechnung,
5. eine fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
6. die erbrachte(n) Leistung(en),
7. den Zeitpunkt der Leistung,
8. das Entgelt für die Leistung,
9. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag (z.B. bei Beratungsleistungen) oder im Fall einer Steuerbefreiung (also z.B. bei psychotherapeutischen Leistungen) einen Hinweis darauf, dass für die Leistung eine Steuerbefreiung gilt (bei Psychotherapie gem. § 4 Nr. 14 UStG).
Je nach Art der Leistung müssen unabhängig von diesen steuerrechtlichen Vorgaben gegebenenfalls leistungsspezifische Angaben gemacht werden, so z.B die Quelle für das Honorar (gewöhnlich GOP), die Diagnose bei Rechnungen für privat versicherte PatientInnen, usw.


