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Beitragspflicht für Psychotherapeut*innen in Ausbildung

Die Kammerversammlung hat am 27.04.2024 eine Beitragspflicht für die Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) ab 2025 beschlossen. Um Härten abzufedern, zahlen die PiA 2025 und 2026 jeweils 110 Euro. Ab 2027 wird ein Beitrag von 265 Euro fällig. Die Kammerversammlung sieht die Position der PiA als so gestärkt an, dass ein Beitrag erhoben werden kann. Die PiA sind mit Beginn der praktischen Ausbildung reguläre Mitglieder der Kammer mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Auch sie profitieren von den Leistungen der Kammer, die als Organ der Selbstverwaltung die Voraussetzungen der Berufsausbildung mitgestaltet. In der PKN werden die PiA regelmäßig in die Gremienarbeit einbezogen und zu wichtigen Anliegen gehört. Die überarbeitete Fassung der Beitragsordnung der PKN tritt am 01.01.2025 in Kraft.