Alle approbierten Mitglieder sind grundsätzlich beitragspflichtig (Stichtag jeweils 01.02.). Der Kammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag und kann nach fristgerechter Antragsstellung ermäßigt werden.
Wenn Sie als approbiertes Mitglied zusätzlich zu Ihrer Berufstätigkeit in Niedersachsen auch in einem anderen Bundesland tätig sein sollten, sind Sie auch bei der dort zuständigen Psychotherapeutenkammer als Pflichtmitglied zu führen. In diesem Fall informieren Sie bitte sowohl die PKN als auch die neue Psychotherapeutenkammer über Ihre Änderung.
Es müssen Adressänderungen sowie jede Änderung der beruflichen Situation (innerhalb eines Monats nach Eintritt) gemeldet werden (gem. § 15 des HKG in Verbindung mit der Meldeordnung der PKN).
Bitte verwenden Sie unter „Mitglieder“ - „Formulare“ „…bei einer Statusänderung“ unsere vorbereitenden Formulare: https://www.pknds.de/index.php?id=23 (Link zu den Eigenerklärungsformularen)
Eine Berufsausübung liegt bereits dann vor, wenn bei der Tätigkeit Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung für die Approbation oder Berufserlaubnis waren, eingesetzt werden oder auch nur eingesetzt oder mit verwendet werden können (§ 2 Abs.1 S. 3 Kammergesetz für die Heilberufe).
Unter psychotherapeutischer Tätigkeit fallen u. a. auch Tätigkeiten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, in der Supervision, in der kurativen und palliativen Versorgung, in der Prävention und Rehabilitation, in Forschung und Lehre, im öffentlichen Gesundheitsdienst, in der Kinder und Jugendhilfe sowie anderen Feldern des Sozialwesens, in der Beratung, der Leitung und im Management von Gesundheits- und Versorgungseinrichtungen und je nach Einzelfall auch die administrative Tätigkeit in Behörden. Vom kammerrechtlichen Begriff der Berufsausübung ausgeschlossen sind lediglich berufsfremde Tätigkeiten eines Psychotherapeuten, die in keinerlei Zusammenhang mehr mit der psychotherapeutischen Ausbildung stehen.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der PKN als approbierte*r Psychologische Psychotherapeut*in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in ist die Ausübung Ihres Berufs im Bundesland Niedersachsen (Niedersächsisches Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) § 2 Abs. 1)
Bitte beachten Sie!
Im HKG heißt es, dass der „für ihren Beruf zuständigen Kammer auch Personen angehören, die einen der in § 1 Abs. 1 genannten Berufe ausüben dürfen, ihn aber nicht ausüben und ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben, bis sie auf ihre Mitgliedschaft schriftlich gegenüber der Kammer verzichten.“ (§ 2 Abs. 2 HKG)
Für den Anfang genügt eine kurze E-Mail an mgm[@]pknds.de. Darin geben Sie bitte Ihre Kontaktdaten (Anschrift), sowie den Grund Ihrer Anmeldung an mit dem Hinweis, ob Sie bereits approbiert sind oder sich im fachpraktischen Teil Ihrer Ausbildung befinden.
Wir werden Ihnen dann unsere Begrüßungsunterlagen zusenden.
Diese enthalten unter anderem unseren Meldebogen, den Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Nachweisen zurücksenden.
Hier eine Übersicht der erforderlichen Nachweise. Diese sind auch auf dem Meldebogen kenntlich gemacht:
unseren Meldebogen - ausgefüllt und unterschrieben -
Hochschulnachweis, Kopie (z.B. Diplomurkunde oder Masterurkunde)
Approbationsurkunde, Kopie
Zeugnis über die staatliche Prüfung bzw. Fachkundenachweis, Kopie
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) als Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist die Ausübung der fachpraktischen Ausbildung unter Supervision an einem anerkannten Ausbildungsinstitut mit Sitz in Niedersachsen (Niedersächsisches Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) § 2 Abs. 3).
Dabei gilt der Grundsatz:
Psychotherapeuten in Ausbildung können nur in einer Psychotherapeutenkammer Pflicht-Mitglied sein; Doppel- bzw. Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften sind ausgeschlossen.
Für den Anfang genügt eine kurze E-Mail an mgm[@]pknds.de. Darin teilen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten (Anschrift), sowie das Ausbildungsinstitut mit, in welchem Sie Ihre fachpraktische Ausbildung unter Supervision aufgenommen haben.
Wir werden Ihnen dann unsere Begrüßungsunterlagen zusenden.
Diese enthalten unter anderem unseren Meldebogen, den Sie uns bitte ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Nachweisen zurücksenden.
Hier eine Übersicht der erforderlichen Nachweise. Diese sind auch auf dem Meldebogen kenntlich gemacht:
unseren Meldebogen - ausgefüllt und unterschrieben -
Nachweis über den Beginn des praktischen Teils der Psychotherapieausbildung
Hochschulnachweis, Kopie (z. B. Diplomurkunde oder Masterurkunde)
Es müssen Adressänderungen sowie jede Änderung der beruflichen Situation, insbesondere die Erteilung Ihrer Approbation zur Psychologischen Psychotherapeut*in bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (innerhalb eines Monats nach Eintritt) gemeldet werden (gem. § 15 des HKG in Verbindung mit der Meldeordnung der PKN)
Ausbildungsteilnehmer sind bei der PKN grundsätzlich beitragsbefreit.
Erst nach Erteilung der Approbation sind Sie gem. § 2 Abs. 1 des HKG beitragspflichtig. Beachten Sie hierzu bitte unsere Beitragsordnung.
Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist der Schutz der Berufsbezeichnung gegenüber nicht approbierten Leistungsbringern. Damit unterstreichen wir das hohe fachliche Bildungsniveau des Berufsstandes, dessen Standard wir stetig durch unsere Arbeit und den Einsatz der Kolleg*innen steigern wollen.
Serviceleistungen
Beratung bei Fragen, die das Berufsrecht betreffen, z. B. beim Thema Schweigepflicht, rechtliche und sozialrechtliche Grundlagen, Rechtliches für Angestellte etc.
Regelmäßige telefonische Sprechstunde des Vorstandes für Ihre individuellen Anliegen
Kostenlose Anzeigenmöglichkeit auf unserer Homepage:
„Schwarzes Brett“: Praxisübergabe, Praxisgemeinschaften und Stellenanzeigen
Bei Streitigkeiten mit Patient*innen und Kolleg*innen können Sie sich an unsere Schlichtungsstelle bzw. an unseren Schlichtungsausschuss wenden
Ihr persönliches online Fortbildungskonto können Sie über www.pknds.eu einsehen. Hier können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihrer eingereichten und verbuchten Fortbildungspunkte abrufen.
Meldung an das Psychotherapeutenversorgungswerk (PVW) mit der Möglichkeit zur Absicherung des Mitgliedes selbst und seiner Hinterbliebenen
Informationen
Erhalt des Psychotherapeutenjournals viermal im Jahr
Weitere aktuelle Informationen durch unser Kammertelegramm
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Kammer
Rechtliche Vertretung & Entwicklung der Profession
Mitbestimmung der Kammerpolitik durch Teilnahme an den Wahlen
Einflussnahme über das Land Niedersachsen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren und dabei Aufgreifen bestimmter Themenbereiche, die für unsere Mitglieder von Interesse sind. Möglichkeit einer Mitarbeit in Ausschüssen der Kammer oder als Experte in Kommissionen auf Landes- und / oder Bundesebene. Mitwirkung für eine höhere Tarifeingruppierung bzw. Honorarvergütung für angestellte und freiberufliche Mitglieder
Etablierung des Direktstudiums Psychotherapie und Mitgestaltung der Ausbildungsreform
Nur mit einer breiten Basis hochkompetenter Kolleg*innen ist es der Kammer langfristig möglich, die Interessen unserer Berufsgruppe gegenüber den maßgeblichen Institutionen wirkungsvoll zu vertreten. Hierzu sind Sie weiterhin herzlich eingeladen. Wir würden uns freuen, Sie im Kreis der engagierten Kolleg*innen begrüßen und Ihre Anregungen und Beiträge aktiv in die Kammerarbeit einbeziehen zu können.