Was ist die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen?
Die Psychotherapeutenkammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist die gesetzliche Berufsvertretung aller niedersächsischen Psychologischen Psychotherapeut*nnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sowie derer, die sich in der praktischen Ausbildung zu diesen Berufen befinden. Die Aufgaben der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen als Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Niedersachsen sind in § 9 des Nds. Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) geregelt und auch in § 2 der Kammersatzung festgehalten.
Die Hauptaufgaben sind:
Was bedeutet die Mitgliedschaft in der PKN für mich?
Mit Beginn der Mitgliedschaft in der PKN unterliegen Psychologischen Psychotherapeut*nnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychotherapeut*innen in Ausbildung der Berufsordnung der Kammer.
Mitglieder können sich bezüglich des Berufsrechts und der Berufsausübung durch die Kammer beraten lassen.
Mit Beginn der Mitgliedschaft gehören sie dem Psychotherapeutischen Versorgungswerk an.
Die Mitgliedschaft der Psychotherapeut*innen in Ausbildung zeugt, dass Ihre Belange selbstverständlicher Teil der Kammerarbeit sind. Über die Wahlen zur Kammerversammlung können sie Einfluss auf die Arbeit der Psychotherapeutenkammer nehmen und selber Mitglieder der Kammerversammlung werden.
Bei welchen Anliegen kann ich mich an die PKN wenden?
Bei allen berufsrechtlichen Fragen, die mit der Ausübung der Heilkunde zu tun haben, bei Fragen zur Mitgliedschaft, zu den Beiträgen und allen allgemeinen Fragen, die den Beruf der Psychologischen Psychotherapeut*nnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen betreffen. (siehe „Aufgaben“ unter „Über uns“)
Wofür werden die Mitgliedsbeiträge verwendet?
Die Mitgliedsbeiträge werden für die Erfüllung der Aufgaben der PKN nach dem HKG verwendet. Die Kammerversammlung beschließt über die Verwendung der Mittel im Haushaltsplan und wacht über dessen ordnungsgemäße Umsetzung.
Was ist die Kammerversammlung und wie kann ich mich über deren Arbeit informieren?
Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Kammer, gewissermaßen also ihr „Parlament“. Sie tagt zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung, die von jedem Mitglied nach vorheriger Anmeldung besucht werden kann. Im Psychotherapeutenjournal veröffentlicht jede Landespsychotherapeutenkammer einen Bericht über die Kammerversammlung. Über Ihre email-Adresse erhalten Sie, namentlich durch das Kammertelegramm, relevante Informationen.
Was ist der Unterschied zwischen BPtK, DPT, Kammer, Berufsverband, und KVN?
Die BPtK ist ein Verein, der durch eine Übereinkunft der Länderkammern gegründet wurde und die Anliegen des Berufsstandes auf Bundesebene vertritt. Die BPtK ist jedoch keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Auf dem Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) tagen auf Bundesebene zweimal jährlich Delegierte aus allen Landeskammern. Der DPT wählt den Vorstand der BPtK und verfasst Resolutionen zur Politik und Tätigkeit der BPtK.
Die Landespsychotherapeutenkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gesetzlich definierten Aufgaben (s.o.).
Berufsverbände hingegen sind Organisationen, die zumeist in der Organisationsform privater Vereine, Interessen von Psychotherapeuten in der Gesellschaft gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen vertreten. Sie üben eine wichtige Funktion in der berufspolitischen Interessenvertretung von Psychotherapeuten in einer pluralistischen Gesellschaft aus. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
In der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) sind die PsychotherapeutInnen Mitglied, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt sind. Die KVN ist mit der Sicherstellung der Versorgung beauftragt. Sie vertritt die Interessen der VertragsärztInnen und VertragspsychotherapeutInnen gegenüber den Krankenkassen, verhandelt und verteilt die sogenannte Gesamtvergütung und prüft die Korrektheit der Abrechnung medizinischer Leistungen.
Die weisungsunabhängigen Zulassungsausschüsse setzen die Bedarfsplanung um, lassen VertragsärztInnen und PsychotherapeutInnen zur vertragsärztlichen Versorgung zu, erteilen Ermächtigungen und treffen statusrelevante Entscheidung wie die Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften, die Praxisnachfolge, die Sitzverlegung und die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung.
Welche Möglichkeit der Altersvorsorge gibt es? Und was ist das Psychotherapeuten-Versorgungswerk?
Seit 2002 gibt es das Psychotherapeuten-Versorgungswerk (PVW) als ein öffentlich-rechtliches Sicherungssystem im Alter, bei Berufsunfähigkeit und zur Hinterbliebenenversorgung für Kammerangehörige. Die Mitgliedschaft beginnt zeitgleich mit der in der PKN, wobei die Beitragspflicht für Psychotherapeut*innen in Ausbildung ruht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im PVW auf Antrag möglich. Weitere Informationen findet man auf der Homepage der PKN (www.pknds.de) und derjenigen des PVW (www.p-v-w.eu).
Wo kann ich die Ausbildung zur/m Psychologischen Psychotherapeut*nnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen machen?
Klicken Sie hier, um zu einer Liste der niedersächsischen Ausbildungsinstitute zu gelangen.
Welche Möglichkeiten der beruflichen Tätigkeit gibt es für Psychotherapeuten?
Neben der selbstständigen Tätigkeit in eigener Praxis, ob mit Kassenzulassung, Ermächtigung oder als Privatpraxis, gibt es die vielfältigen Möglichkeiten der Anstellung in stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen. Es gibt sie im Bereich der Prävention, der Behandlung und der Rehabilitation in der somatischen Medizin (z.B. Onkologie), der Psychosomatik, Psychiatrie, Suchttherapie, des Maßregel- und Strafvollzugs, in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und psychotherapeutischen Praxen im Rahmen des Job-Sharing, der Entlastungsassistenz oder eines bedarfsplanerisch gezählten Anstellungsverhältnisses. Psychotherapeuten werden z.B. auch im Bereich der ambulanten und stationären Jugendhilfe, dem schulpsychologischen Dienst, der Jugendgerichtshilfe und in der Erziehungs- und Familienberatung benötigt.
Wie gründe ich eine Praxis? Und wer unterstützt mich dabei?
Die PKN bietet regelmäßig die Informationsveranstaltung „Approbation, was nun?“ an, die sich mit den Fragen rund um die Niederlassung in psychotherapeutischer Praxis beschäftigt. Das aktuelle Skript dieser Veranstaltung finden sie hier. Die KVN bietet eine Niederlassungsberatung an.