Patientinnen und Patienten können sich bei Beschwerden im Rahmen von psychotherapeutischen Behandlungsverhältnissen an die Beschwerdestelle der Psychotherapeutenkammer wenden. Diese sind schriftlich an die Geschäftsstelle der PKN (Leisewitzstraße 47, 30175 Hannover) zu senden.
Dort wird geprüft, ob aufgrund des Vortrags ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren durchzuführen ist. Bei festgestellten Verstößen gegen die Berufsordnung können gegen Kammermitglieder Sanktionen durch den Vorstand der PKN oder durch das Psychotherapeutische Berufsgericht Niedersachsen verhängt werden. Die Durchführung von berufsrechtlichen Verfahren richtet sich nach dem Niedersächsisches Kammergesetz für die Heilberufe (HKG).
Die Schlichtungsstelle der PKN ist eine Einrichtung, vor der Streitfälle aus dem psychotherapeutischen Behandlungsverhältnis außergerichtlich geregelt werden können. Dabei steht eine konsensuale Lösung im Vordergrund. Die Schlichtungsstelle kann insbesondere auch bei finanziellen Streitigkeiten genutzt werden, um beispielsweise strittige Ausfallhonorarfragen zu klären und damit gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden. Das für alle Beteiligten freiwillige Verfahren ist in der Satzung der Schlichtungsstelle näher beschrieben.