Sicherung und Erweiterung psychotherapeutischer Kompetenz ist traditionell in den psychotherapeutischen Berufen eine Selbstverständlichkeit, die in der Berufsordnung der PKN im § 15 als Verpflichtung für alle Mitglieder festgeschrieben wird.
Die entsprechende Verpflichtung für alle im Rahmen der GKV tätigen Heilberufler, also auch PP und KJP, ist im SGB V (§95d) durch den Gesetzgeber verankert worden. Diese Verpflichtung war Anlass für die PKN, am 17.03.2004 (zuletzt geändert am 14.11.2018) auf Basis einer Muster-Fortbildungsordnung der BPtK eine eigene Fortbildungsordnung entwickelt. Diese können Sie im Bereich Satzungen und Ordnungen aufrufen.
Formulare zur Beantragung von Zertifikaten finden Sie hier.