Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen erteilt die Anerkennung der Zusatzbezeichnung "Klinische Neuropsychologie"
Die Weiterbildung zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung erfolgt unter verantwortlicher Leitung der von der Kammer ermächtigten Psychotherapeuten in der praktischen Weiterbildung, Supervision und theoretischen Weiterbildung. Die Weiterbildungsbefugnis wird auf Antrag erteilt.
Die Weiterbildung erfolgt an von der PKN zugelassenen Weiterbildungsstätten. Zugelassen werden Weiterbildungsstätten für die praktische - und theoretische Weiterbildung.
Die Weiterbildung "Klinische Neuropsychologie" ist in der Weiterbildungsordnung der PKN geregelt.
Die aktuelle Fassung der Weiterbildungsordnung der PKN finden Sie hier.