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Im Frühjahr 2025 findet die 6. Wahl zur Kammerversammlung statt.

Das Ende der Wahlzeit ist am 4. März 2025, 16.00 Uhr.

Wenn Sie Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber nominieren möchten, sind einige Regeln der Wahlordnung PKN (WO-PKN) zu beachten:

  • § 17 Absatz 1 WO-PKN:
    Wahlvorschläge können als Einzelwahlvorschlag oder in Form von Listen eingereicht werden, in denen die Bewerberinnen und Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Familiennamens, Vornamens, des akademischen Grades, ihrer Berufsgruppe und der Ort der Berufsausübung genannt sein müssen. Ein Listenwahlvorschlag muss eine Kurzbezeichnung (Kennwort) enthalten, die bis zu fünf Wörter umfassen darf.
  • § 17 Absatz 2 WO-PKN:
    Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur für die Berufsgruppe, in deren Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist (§ 3 Abs. 2 und § 10) und nur in einem Wahlvorschlag benannt werden. Die Bewerberin oder der Bewerber hat dem Wahlvorschlag schriftlich zuzustimmen (Anlage 4). Die Zustimmung ist dem Wahlvorschlag beizufügen.
  • § 17 Absatz 3 WO-PKN:
    Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Wahlberechtigten unterschrieben sein, neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift anzugeben. (…) Eine Wahlberechtigte oder ein Wahlberechtigter darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so ist die Unterschrift auf allen Wahlvorschlägen ungültig.
  • § 17 Absatz 4 WO-PKN:
    Von den Unterzeichnerinnen oder Unterzeichnern gilt die oder der erste als Vertrauensperson für den Wahlvorschlag, die oder der zweite als Stellvertretung, sofern keine anderen Personen ausdrücklich benannt werden. Die Vertrauensperson ist zur Abgabe von Erklärungen und Entgegennahme gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter und dem Wahlausschuss ermächtigt.

Bitte nutzen Sie folgendes Formular für Ihre Unterstützerinnen und Unterstützer:

Bitte beachten Sie: Nur wer für die jeweilige Wahl berechtigt ist, darf seine Unterstützung aussprechen: PP/PT dürfen nur PP/PT unterstützen und KJP dürfen nur KJP unterstützen.

Frist: Die Wahlvorschläge und die weiteren Unterlagen müssen bis zum 23. Januar 2025, 16.00 Uhr beim Wahlleiter der PKN, Herrn Günther Heiß, in der Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Leisewitzstr. 47, 30175 Hannover, eingereicht werden. Wahlvorschläge und Unterlagen, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht zugelassen. Bitte übersenden Sie die Wahlvorschläge bzw. die weiteren Unterlagen rechtzeitig, damit möglicherweise auftretende Mängel beseitigt werden können. Zur Sicherheit wird empfohlen, die Unterlagen parallel zum Postweg eingescannt per E-Mail an wahlen@pknds.de zu senden.

Wichtiger Hinweis: Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Januar 2025. Hier wird auch die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln durch das Los bestimmt.

 

Informationen zur Wahlwerbung

Wenn Sie Unterstützung für Ihre Wahlwerbung durch die PKN erhalten möchten, sind einige Regeln der Wahlordnung PKN (WO-PKN) zu beachten:

Die PKN unterstützt die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber nach Maßgabe der §§ 19 a ff. WO-PKN. Informieren Sie sich hier bitte über die zulässigen Inhalte und die zulässige Form der Wahlinformationen.

Wichtiger Hinweis: Nach § 19 e WO-PKN liegt die Verantwortung für die Inhalte der Wahlinformationen ausschließlich bei der Wahlbewerberin oder beim Wahlbewerber. Er oder sie hat die PKN von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus den Inhalten ergeben, freizustellen. Die Veröffentlichung und Verbreitung der Wahlinformationen erfolgt nicht, wenn die PKN nicht durch eine Freistellungserklärung von jeglicher Haftung freigestellt wurde.

Bitte nutzen Sie dazu folgendes Formular und senden Sie dies vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis zum 17. Januar 2025 an wahlen@pknds.de:

Um den Wahlbewerber*innen die Möglichkeit zu geben, personalisierte Wahlinformationen zu erstellen, stellt die PKN eine Muster-Vorlage im Word-Format bereit. Diese kann – bei Bedarf – mit den persönlichen Wahlinformationen befüllt werden (Name, Listenzugehörigkeit, Foto und Kurzbeschreibung sowie Impressum). Zur Veröffentlichung bzw. Verlinkung auf der Website der PKN gemäß § 19 b WO-PKN müssen die Wahlinformationen der PKN als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Die Muster-Vorlage dient lediglich als Hilfestellung und soll Ihnen die optionale Möglichkeit bieten, persönliche Wahlinformationen auf der PKN-Website unter Ihrem Namen veröffentlichen zu lassen. Gemäß § 19 b WO-PKN werden spätestens fünf Werktage nach Zulassung durch den Wahlausschuss die Wahlbewerber*innen namentlich auf der Website bekannt gegeben und die Namen mit einer Unterseite verlinkt, auf der die Wahlinformationen durch die PKN eingestellt werden können. Sie können frei entscheiden, ob dies personalisierte Wahlinformationen sein sollen oder die Verlinkung bspw. auf den Flyer der Liste/Gruppe, der Sie angehören, verweist.

Frist: Wahlinformationen, die auf der Website der PKN veröffentlicht werden sollen, müssen bis zum 17. Januar 2025 im PDF-Format an wahlen@pknds.de gesendet werden.

Wenn Sie personalisierte Wahlinformationen auf der Website der PKN veröffentlichen lassen möchten, können Sie folgendes Muster dafür verwenden:

Versand der Wahlwerbung auf dem postalischen Weg:

Wenn Sie Ihre Wahlinformationen auf dem postalischen Weg an die Wahlberechtigten versenden möchten, senden Sie diese bitte im Zeitraum 27. bis 31. Januar 2025 an:

Letterservice Herbert Rodemeier
im GraCE
Warenannahme Zufahrt TOR 1
Lägenfeldstr. 8
30952 Ronnenberg / OT Empelde
Deutschland
Stichwort: „PKN“

Der Dienstleister wird die Wahlwerbung Anfang Februar versenden.

Nach dem 31. Januar 2025 eingehende Einsendungen oder Einsendungen an die Geschäftsstelle der PKN werden nicht berücksichtigt!

Wichtiger Hinweis: Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Januar 2025. Hier wird auch die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln durch das Los bestimmt.

Zu Ihrer Information:

In das Wählerverzeichnis der PP sind mit dem Stand 9. Dezember 2024 eingetragen:
4.067 wahlberechtigte Mitglieder

In das Wählerverzeichnis der KJP sind mit dem Stand 9.Dezember 2024 eingetragen:
1.717 wahlberechtigte Mitglieder