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Informationen für Wahlbewerber*innen

Die PKN unterstützt Wahlbewerber*innen bei der Verbreitung von Wahlinformationen gemäß §§ 19 a bis 19 f WO-PKN. Sie ist dabei ausschließlich Mittler für die Wahlinformationen zwischen den Wahlbewerber*innen und Wahlberechtigten.

Bitte beachten Sie: Über eine Zulassung der Wahlbewerber*innen entscheidet gemäß § 19 WO-PKN der Wahlausschuss. Diese Entscheidung erfolgt voraussichtlich im Januar 2025. Wahlvorschläge, die den Vorgaben der Wahlordnung PKN nicht entsprechen, werden nicht zugelassen. Bitte bedenken Sie dies bei der Erstellung Ihrer Wahlinformationen. Die Wahlbewerber*innen werden nach Zulassung namentlich auf der Webseite der PKN bekanntgegeben. 

 

Wahlinformationen auf der Webseite der PKN (§ 19 b)

  • Spätestens fünf Werktage nach Zulassung durch den Wahlausschuss gibt die PKN die Wahlbewerber*innen namentlich auf der Webseite bekannt.
  • Der Name der Wahlbewerberin/des Wahlbewerbers wird mit einer Unterseite verlinkt, auf welcher die Wahlinformationen im PDF-Format von der PKN eingestellt werden können.
  • Der Vorstand der PKN kann eine Begrenzung der Dateigröße je Unterseite beschließen – im Falle eines solchen Beschlusses wird dieser im Wahlanschreiben an die Mitglieder der PKN zu Beginn der Wahlzeit bekannt gegeben.

 

Versendung und Kosten von Wahlinformationen (§§ 19 c und 19 d)

  • Die Erstellung der Wahlinformationen liegt in der Verantwortung der Wahlbewerberin/des Wahlbewerbers.
  • Die PKN versendet die Wahlinformationen einmalig in Papierform. Die Versendung erfolgt über einen separaten Dienstleister.
  • Die Wahlbewerberin/der Wahlbewerber stellt der PKN die Wahlinformationen in ausreichender Menge mit einem Maximalgewicht von 20 Gramm pro Wahlberechtigten termingerecht zur Verfügung (Lieferfrist und -anschrift werden rechtzeitig auf der Homepage bekanntgegeben).
  • Die Kosten für die Versendung der Wahlinformationen in Papierform sind der PKN von der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber zu erstatten.
  • Die Geschäftsstelle teilt die Höhe der Erstattungskosten nach dem Versand der Wahlinformationen mit.

Bitte beziehen Sie in Ihre Überlegungen zur Erstellung von Wahlinformationen ein, dass Produktion, Versand und Entsorgung der Materialien schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima haben.

 

Verantwortung für die Inhalte der Wahlinformationen und Haftungsausschluss (§ 19 e)

  • Die Verantwortung für die Inhalte der Wahlinformationen liegt ausschließlich bei der Wahlbewerberin/beim Wahlbewerber. Er/sie hat die PKN von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus den Inhalten ergeben, freizustellen.
  • Die Geschäftsstelle hält dafür rechtzeitig zu Beginn der Wahlzeit das Muster einer Freistellungserklärung zum Download bereit. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Die Veröffentlichung und Verbreitung der Wahlinformationen erfolgt nicht, wenn die PKN nicht durch die Freistellungserklärung von jeglicher Haftung freigestellt wurde.
  • Jegliche Wahlinformationen müssen ein Impressum im Sinne des geltenden Presserechts enthalten (§ 8 Niedersächsisches Pressegesetz).
  • Ob die Wahlinformationen den rechtlichen Anforderungen genügen, wird vom Wahlausschuss geprüft und entschieden.

 

Muster für das Impressum:

V.i.S.d.P.

ggf. Nennung des Verbandes
Vorname Name
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort

 

Muster-Vorlage zur Erstellung von Wahlinformationen

Um den Wahlbewerber*innen die Erstellung von Wahlinformationen zur erleichtern, stellt die PKN eine Muster-Vorlage im Word-Format bereit. Diese kann ganz einfach mit den personalisierten Wahlinformationen befüllt werden (Name, Listenzugehörigkeit, Foto und Kurzbeschreibung sowie Impressum). Zur Veröffentlichung auf der Webseite der PKN gemäß § 19 b muss die ausgefüllte Vorlage als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt werden. Wir informieren Sie rechtzeitig, wann Sie die Informationen an uns schicken können. Bitte sehen Sie von unaufgeforderten Zusendungen ab. 

Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten (§ 19 f)

Die Wahlberechtigten haben das Recht auf Widerspruch, die Wahlinformationen der Wahlbewerber*innen in Papierform nicht erhalten zu wollen. Wenn Sie keine Wahlinformationen erhalten wollen, schicken Sie uns eine formlose E-Mail mit ihrem vollem Namen, Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Widerspruch mit dem Betreff „Widerspruch Wahlinformationen“ an wahlen@pknds.de.