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Informationen für Wahlbewerber*innen

Die PKN unterstützt Wahlbewerber*innen bei der Verbreitung von Wahlinformationen gemäß §§ 19 a bis 19 f Wahlordnung PKN (WO-PKN). Sie ist dabei ausschließlich Mittler für die Wahlinformationen zwischen den Wahlbewerber*innen und Wahlberechtigten.

Bitte beachten Sie: Über eine Zulassung der Wahlbewerber*innen entscheidet gemäß § 19 WO-PKN der Wahlausschuss. Diese Entscheidung erfolgt endgültig am 24. Januar 2025. Wahlvorschläge, die den Vorgaben der Wahlordnung PKN nicht entsprechen, werden nicht zugelassen. Bitte bedenken Sie dies bei der Erstellung Ihrer Wahlinformationen. Die Wahlbewerber*innen werden nach Zulassung namentlich auf der Website der PKN bekanntgegeben. 

 

Wahlinformationen auf der Website der PKN (§ 19 b WO-PKN)

  • Spätestens fünf Werktage nach Zulassung durch den Wahlausschuss gibt die PKN die Wahlbewerber*innen namentlich auf der Website bekannt.
  • Der Name der Wahlbewerberin/des Wahlbewerbers wird mit einer Unterseite verlinkt, auf welcher die Wahlinformationen im PDF-Format von der PKN eingestellt werden können.
  • Der Vorstand der PKN kann eine Begrenzung der Dateigröße je Unterseite beschließen – im Falle eines solchen Beschlusses wird dieser im Wahlanschreiben an die Mitglieder der PKN zu Beginn der Wahlzeit bekannt gegeben.

Frist: Wahlinformationen, die auf der Website der PKN veröffentlicht werden sollen, müssen bis zum 17. Januar 2025 im PDF-Format an wahlen@pknds.de gesendet werden.

 

Versendung und Kosten von Wahlinformationen (§§ 19 c und 19 d WO-PKN)

  • Die Erstellung der Wahlinformationen liegt in der Verantwortung der Wahlbewerberin/des Wahlbewerbers.
  • Die PKN versendet die Wahlinformationen einmalig in Papierform. Die Versendung erfolgt über einen separaten Dienstleister.
  • Die Wahlbewerberin/der Wahlbewerber stellt der PKN die Wahlinformationen in ausreichender Menge mit einem Maximalgewicht von 20 Gramm pro Wahlberechtigten termingerecht zur Verfügung.
  • Die Kosten für die Versendung der Wahlinformationen in Papierform sind der PKN von der Wahlbewerberin/dem Wahlbewerber zu erstatten.
  • Die Geschäftsstelle teilt die Höhe der Erstattungskosten nach dem Versand der Wahlinformationen mit.

Frist: Wenn Sie Ihre Wahlinformationen auf dem postalischen Weg an die Wahlberechtigten versenden möchten, senden Sie diese bitte im Zeitraum 27. bis 31. Januar 2025 an:

Letterservice Herbert Rodemeier
im GraCE
Warenannahme Zufahrt TOR 1
Lägenfeldstr. 8
30952 Ronnenberg / OT Empelde
Deutschland
Stichwort: „PKN“

Der Dienstleister wird die Wahlwerbung Anfang Februar versenden.

Nach dem 31. Januar 2025 eingehende Einsendungen oder Einsendungen an die Geschäftsstelle der PKN werden nicht berücksichtigt!

Zu Ihrer Information:

In das Wählerverzeichnis der PP sind mit dem Stand 9. Dezember 2024 eingetragen:
4.067 wahlberechtigte Mitglieder

In das Wählerverzeichnis der KJP sind mit dem Stand 9.Dezember 2024 eingetragen:
1.717 wahlberechtigte Mitglieder

Bitte beziehen Sie in Ihre Überlegungen zur Erstellung von Wahlinformationen ein, dass Produktion, Versand und Entsorgung der Materialien schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima haben.

 

Verantwortung für die Inhalte der Wahlinformationen und Haftungsausschluss (§ 19 e WO-PKN)

  • Die Verantwortung für die Inhalte der Wahlinformationen liegt ausschließlich bei der Wahlbewerberin/beim Wahlbewerber. Er/sie hat die PKN von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus den Inhalten ergeben, freizustellen.
  • Die Geschäftsstelle hält dafür das Muster einer Freistellungserklärung im Downloadbereich bereit. Die Freistellungserklärung muss bis zum 17. Januar 2025 an wahlen@pknds.de oder per Post an die Geschäftsstelle gesendet werden.
  • Die Veröffentlichung und Verbreitung der Wahlinformationen erfolgt nicht, wenn die PKN nicht durch die Freistellungserklärung von jeglicher Haftung freigestellt wurde.
  • Jegliche Wahlinformationen müssen ein Impressum im Sinne des geltenden Presserechts enthalten (§ 8 Niedersächsisches Pressegesetz).
  • Ob die Wahlinformationen den rechtlichen Anforderungen genügen, wird vom Wahlausschuss geprüft und entschieden.

Muster für das Impressum:

V.i.S.d.P.

ggf. Nennung des Verbandes
Vorname Name
Straße und Hausnummer
PLZ und Ort

 

Muster-Vorlage zur Erstellung von personalisierten Wahlinformationen

Um den Wahlbewerber*innen die Möglichkeit zu geben, personalisierte Wahlinformationen zu erstellen, stellt die PKN eine Muster-Vorlage im Word-Format bereit. Diese kann – bei Bedarf – mit den persönlichen Wahlinformationen befüllt werden (Name, Listenzugehörigkeit, Foto und Kurzbeschreibung sowie Impressum). Zur Veröffentlichung bzw. Verlinkung auf der Website der PKN gemäß § 19 b WO-PKN müssen die Wahlinformationen der PKN als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis: Die Muster-Vorlage dient lediglich als Hilfestellung und soll Ihnen die optionale Möglichkeit bieten, persönliche Wahlinformationen auf der PKN-Website unter Ihrem Namen veröffentlichen zu lassen. Gemäß § 19b WO-PKN werden spätestens fünf Werktage nach Zulassung durch den Wahlausschuss die Wahlbewerber*innen namentlich auf der Website bekannt gegeben und die Namen mit einer Unterseite verlinkt, auf der die Wahlinformationen durch die PKN eingestellt werden können. Sie können frei entscheiden, ob dies personalisierte Wahlinformationen sein sollen oder die Verlinkung bspw. auf den Flyer der Liste/Gruppe, der Sie angehören, verweist.

Frist: Wahlinformationen, die auf der Website der PKN veröffentlicht werden sollen, müssen bis zum 17. Januar 2025 im PDF-Format an wahlen@pknds.de gesendet werden.

Muster-Vorlage für personalisierte Wahlinformationen

Widerspruchsrecht der Wahlberechtigten (§ 19 f)

Die Wahlberechtigten haben das Recht auf Widerspruch, die Wahlinformationen der Wahlbewerber*innen in Papierform nicht erhalten zu wollen. Wenn Sie keine Wahlinformationen erhalten wollen, schicken Sie uns eine formlose E-Mail mit ihrem vollem Namen, Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Widerspruch mit dem Betreff „Widerspruch Wahlinformationen“ bis zum 15. Januar 2025 an wahlen@pknds.de.