Wahlerklärung für Doppelapprobierte und Ausbildungsteilnehmende
Die Wahl zur Kammerversammlung wird getrennt nach den beiden Berufsgruppen (Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in) per Briefwahl durchgeführt.
Nach einem Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vom 24.06.2024 gehören Psychotherapeut*innen (PT) mit einer Approbation nach § 2 des Psychotherapeutengesetzes vom 15.11.2019 (BGBl. S. 1604) in der jeweils geltenden Fassung der Berufsgruppe der Psychologischen Psychotherapeut*innen (PP) an, soweit sie nicht zusätzlich über eine Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (KJP) verfügen.
Daher gibt es zwei Wählerverzeichnisse. Jedes Mitglied kann nur in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein und nur in einer Berufsgruppe wählen.
Mitglieder, die über eine Doppelapprobation verfügen, müssen deshalb rechtzeitig angeben, welcher Berufsgruppe sie sich für die Wahl zuordnen lassen möchten (§ 9 Abs. 2 WO-PKN). Auch Psychotherapeut*innen in Ausbildung, die eine Doppelapprobation anstreben, müssen eine Wahlerklärung abgeben.
Ein entsprechendes Schreiben inklusive Erklärungsvordruck ist den betreffenden Mitgliedern per Post zugegangen. Die Erklärung ist abzugeben bis zum
7. November 2024 um 16:00 Uhr (Eingang bei der PKN)
Unten finden Sie die Erklärungsvordrucke auch als PDF zum Download.
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne die Eintragung in ein Wählerverzeichnis nicht an der Wahl teilnehmen können! Mitglieder ohne Doppelapprobation müssen die Erklärung nicht abgeben.
Die Wahlerklärung kann postalisch oder per E-Mail (wahlen@pknds.de) an die Geschäftsstelle gesendet werden.