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Die Corona-Regeln

Am 8. April 2023 wurde die letzte staatlich geregelte Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, beendet. Die entsprechende Norm im Bundesinfektionsschutzgesetz lief am 7. April 2023  aus.

  • Impfpflicht: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen ist bereits zum 31.12.2022 ausgelaufen. Auch eine Testpflicht besteht nicht mehr.
  • Videobehandlung: Seit dem 1. April 2022 dürfen maximal 30 Prozent der Patienten (Behandlungsfälle) sowie 30 Prozent je GOP, die entsprechend ihrer Leistungsbeschreibung im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden kann, je Psychotherapeut*in pro Quartal in einer Videosprechstunde behandelt werden.

Die Landesregierung wird auch über den 7. April hinaus auf der Internetseite www.niedersachsen.de/coronavirus Basisinformationen bereithalten.