Versorgungswerk (PVW)
Das Psychotherapeutenversorgungswerk (PVW) ist Träger der berufsständischen Versorgung seiner Mitglieder im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene der Mitglieder. Die Gründung eines Psychotherapeutenversorgungswerks (PVW) wurde in der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen am 30.11.2002 beschlossen. Damit wurde die erste eigene berufsständische Versorgung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland ins Leben gerufen.
Zuständigkeitsbereich
Zuständig ist das PVW für die Mitglieder der Landespsychotherapeutenkammern Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Versorgungsleistungen
Das PVW erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen in Form von:
- Altersrente ab dem 62. Lebensjahr, auch in Form von aufgeschobener Altersrente mit versicherungsmathematischen Zuschlägen bis zum 68. Lebensjahr
- Berufsunfähigkeitsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwerrente, Partnerrente sowie Halb- bzw. Vollwaisenrente)
- Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen
Weitere Informationen zum Psychotherapeutenversorgungswerk können auf der Website des PVW eingesehen werden.
Bei Fragen zum PVW wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle:
Neue Wiesen 3
30855 Langenhagen
Tel.: 0511 – 897 56 50
Fax: 0511 – 897 56 528
Email: info[@]p-v-w.eu