Eigenständige Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche geplant
Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB): Separate Bedarfsplanung für die psychotherapeutische Versorgung von jungen Menschen vorgesehen
6. November 2026
Der Referentenentwurf des Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetzes (HiB), den das Bundesgesundheitsministerium am 3. November 2026 vorgelegt hat, sieht vor, die bisherige gemeinsame Bedarfsplanung für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche durch eine eigenständige Planung für junge Menschen zu ergänzen. Damit greift die Bundesregierung eine langjährige Forderung aus der Profession auf und setzt ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
„Das ist ein wichtiger Schritt für die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen“, erklärt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Junge Menschen mit psychischen Erkrankungen brauchen rechtzeitig Hilfe. Viel zu oft müssen sie heute lange auf einen Therapieplatz warten oder weite Wege in Kauf nehmen. Mit der eigenständigen Bedarfsplanung schafft die Bundesregierung eine wichtige Voraussetzung, um diese Versorgungslücken endlich gezielt anzugehen.“
Die bisherige gemeinsame Bedarfsplanung für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche wird dem besonderen Versorgungsbedarf junger Menschen nicht gerecht. Sie berücksichtigt weder die regionale Altersstruktur noch den spezifischen Behandlungsbedarf von Kindern und Jugendlichen. Die Folge sind erhebliche Versorgungslücken, lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz und oft zu weite Wege. Eine eigenständige, gezielte Bedarfsplanung ist Voraussetzung dafür, die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen bedarfsgerechter und wohnortnäher zu gestalten.
„Viele Kinder und Jugendliche sind heute psychisch massiv belastet. Wir schulden ihnen eine verlässliche psychotherapeutische Versorgung – zeitnah und wohnortnah“, betont Cornelia Metge, BPtK-Vizepräsidentin. „Die eigenständige Bedarfsplanung ist dafür eine wichtige Grundlage. Nun kommt es darauf an, dass die Neuregelung zügig verabschiedet und so umgesetzt wird, dass tatsächlich mehr Kinder und Jugendliche einen Therapieplatz in ihrer Nähe finden. Eine bessere Bedarfsplanung darf nicht nur auf dem Papier stehen. Sie muss bei den jungen Patientinnen und Patienten ankommen.“
Hintergrund: Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 3. November 2026 den Referentenentwurf des HiB zur Stellungnahme versandt. Der Entwurf sieht neben einer Modernisierung der Hilfsmittelversorgung und Maßnahmen zum Bürokratierückbau auch mehrere Änderungen für die psychotherapeutische Versorgung vor. Dazu zählen die Einführung einer eigenständigen Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, die Vereinfachung des Antragsverfahrens für die Kurzzeittherapie, die Digitalisierung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens, die Entfristung der Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach § 64b SGB V sowie die Erweiterung der Überweisungsmöglichkeiten an Psychosomatische Institutsambulanzen (PsIA).