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Qualitätsmanagement in der Psychotherapie

Für die Arbeit im Gesundheitswesen ist Qualität und Innovationsbereitschaft unabdingbar. Vertragspsychotherapeuten sind seit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV-Modernisierungsgesetz) aus dem Jahr 2003 dazu verpflichtet, sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen. Geregelt wird diese Verpflichtung im Sozialgesetzbuch (SGB V) in § 135a Abs. 2 SGB V.
Im Oktober 2005 erschien die „Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“. Diese trat am 1. Januar 2006 in Kraft und schreibt allen Praxisinhaber mit KV-Zulassung vor, einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln. Die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung wurde am 16. November 2016 von der sektorenübergreifenden Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL abgelöst.

Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt und sind im § 92 SGB V verankert.

QM-Musterhandbücher

Die Aktualisierung der QM-Musterhandbücher wird von Seiten der PKN aktuell nicht fortgeführt. Denn durch die ständigen rechtlichen Veränderungen kann nicht gewährleistet werden, dass die QM-Musterhandbücher jederzeit dem aktuellen Stand entsprechen. Sie können sich jedoch als Anregung und Vorlage die Blattsammlungen herunterladen. Beachten Sie bitte, dass der aktuelle Stand des Jahres 2015 dargestellt wird und somit Entwicklungen wie die Psychotherapie-Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung nicht abgebildet sind:

Grundlegende Informationen rund um das Thema Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Psychotherapie finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Unterstützung zum Qualitätsmanagement speziell für Psychotherapeuten bietet auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen. Weiterführende Informationen zum Thema bekommen Sie zudem bei den Berufsverbänden.