Ausbildung
Die Berufe der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP) sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten (KJP) sind seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes am 01.01.1999 approbierte Heilberufe. Die Ausbildung findet postgradual, also nach einem abgeschlossenem Studium, an einem Ausbildungsinstitut statt. Sie richtet sich nach dem Psychotherapeutengesetz und den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen.
Diese mindestens dreijährige Ausbildung kann noch bis zum 01.09.2032 absolviert werden, wenn das Studium nach § 5 Abs. 2 PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung vor dem 01.09.2020 begonnen wurde. Sie schließt mit einer staatlichen Approbationsprüfung ab. Die Approbation berechtigt zur selbständigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung.
Zukünftig wird Psychotherapie ein eigenständiger Studiengang mit Masterabschluss und staatlicher Approbationsprüfung. Daran schließt sich dann eine mindestens fünfjährige Weiterbildung an. Weitere Informationen zur Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Folgende Rechtsgrundlagen gelten für die Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG, vom 16.06.1998, gültig vom 01.01.1999 bis 31.08.2020)
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG, vom 15.11.2019, gültig ab 01.09.2020)
-
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV, vom 18.12.1998)
- Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO, vom 04.03.2020)