Datenschutz im Gesundheitswesen
Im Gesundheitswesen stellen sich regelmäßig datenschutzrechtliche Fragen: Wie lange dürfen oder müssen Patientenakten gespeichert werden? Muss ich Patient*innen Auskünfte aus ihrer Patientenakte erteilen? Können Patient*innen die Löschung von Daten verlangen? Ist die Übergabe von Arztbriefen an Angehörige und Bevollmächtigte zulässig? Darf ich WhatsApp in der beruflichen Kommunikation nutzen?
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen bereit, um diese und weitere Fragen zu beantworten.
Die Praxis-Info „Datenschutz“ der BPtK informiert darüber, welche Pflichten die Praxisinhaber*innen in Sachen Datenschutz und Datensicherheit treffen sollten. Es werden Empfehlungen gegeben, was in der Praxisorganisation, beim Betreiben einer Homepage, bei Verträgen mit Dienstleister*innen oder im Verhältnis zum/zur Patient*in beachtet werden sollte.
Der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen (LfD) beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutz in den FAQ „DSGVO im Gesundheitsbereich Version 3.0” (Stand Januar 2024).
Sämtliche Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, teilweise mit Ergänzungen und weiteren Erläuterungen.
Psychotherapeut*innen dürfen Ihre Termine auch über Online-Tools vergeben. Bei der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden wurde hierzu ein Positionspapier verabschiedet, das den Rahmen dafür regelt.