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Datenschutz im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen stellen sich regelmäßig datenschutzrechtliche Fragen: Wie lange dürfen oder müssen Patientenakten gespeichert werden? Muss ich Patient*innen Auskünfte aus ihrer Patientenakte erteilen? Können Patient*innen die Löschung von Daten verlangen? Ist die Übergabe von Arztbriefen an Angehörige und Bevollmächtigte zulässig? Darf ich WhatsApp in der beruflichen Kommunikation nutzen?

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen Informationen bereit, um diese und weitere Fragen zu beantworten.

FAQs zur DSGVO im Gesundheitsbereich

Der Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen (LfD) beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema Datenschutz in den FAQ „DSGVO im Gesundheitsbereich Version 3.0” (Stand Januar 2024).

Sämtliche Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, teilweise mit Ergänzungen und weiteren Erläuterungen.

Klicken Sie hier, um zu den FAQ zu gelangen.

Datenschutz bei der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen

Psychotherapeut*innen dürfen Ihre Termine auch über Online-Tools vergeben. Bei der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden wurde hierzu ein Positionspapier verabschiedet, das den Rahmen dafür regelt.

Klicken Sie hier, um zum Positionspapier zu gelangen.