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Kammerversammlung

Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, sozusagen ihr „Parlament“. Sie besteht aus 41 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, die von den Kammermitgliedern für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl als Listenwahl durchgeführt. Die Kammerversammlung tagt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung, die von jedem Mitglied nach vorheriger Anmeldung besucht werden kann.

In der 6. Wahlperiode (2025 – 2030) sind folgende Delegierte in der Kammerversammlung vertreten:

Angestellte / VPP (3 Mitglieder)
Andreas Kretschmar (Vorsitzender), Dr. Nele Nyenhuis, Claudia Rockstroh

DPtV-Kammerfraktion (15 Mitglieder)
Dr. Enno Maaß (Vorsitzender), Jasmin Behnken, Amanda Berg, Simone Dodenhoff, Dr. Matthias Engelhardt, Kordula Horstmann, Kristof Hückstädt, Michael Kladny, Dr. Nadine Lichtsinn, Svenja Löer, Dr. Timo Reißner, Prof. Dr. Julian Rubel-Schaan, Nele Kristina Ruhe, Dr. Kristina Schütz, Dr. Claudia Schulz

Bündnis Psychodynamische und Systemische Liste (13 Mitglieder)
Cristiane Bockelmann (Vorsitzende), Julia Hahn, Roman Rudyk, Andra Habermann, Anna-Sophie Ellinghausen, Ann-Kathrin Stegemann, Esther Weber, Victoria Zenß, Holger Grotjohann, Jonas Negenborn, Götz Schwope, Susanne Hilbig, Mirjam Ibold

VT in Kooperation (10 Mitglieder)
Dominik Derer (Vorsitzender), Mirja Rößner, Alexandra Klich, Jörg Hermann, Sophie Oschatz, Jana Dombrowsky, Naina Lid, Christine Shepherd, Katja Udolph, Lale Burgaretta

Vertreterin der Niedersächsischen Hochschulen gem. § 20 Absatz 4 HKG, § 4 Satz 2 Kammersatzung PKN
Prof. Dr. Beate Muschalla

Aufgaben der Kammerversammlung

Über folgende Punkte fällt die Kammerversammlung u.a. Beschlüsse:

  • Kammersatzung
  • Beitragsordnung
  • Gebührenordnung
  • Berufsordnung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung
  • Wahlordnung zur Kammerversammlung sowie Wahl des Vorstands
  • Satzung für die Schlichtungsstelle und den Schlichtungsausschuss
  • Geschäftsordnung der Kammerversammlung
  • Bildung der Ausschüsse
  • Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Kammer in Gremien
  • Beschlüsse, mit denen die gemeinsamen beruflichen Belange der der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie derer, die sich in der praktischen Ausbildung befinden, gewahrt werden sollen
  • Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen und entsprechenden Empfehlungen
  • sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen.

Die Kammersatzung finden Sie hier.