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Kammerversammlung

Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der PKN, also quasi ihr „Parlament“. Sie besteht aus 39 ehrenamtlich tätigen Mitglieder, die von den Kammermitgliedern für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl als Listenwahl durchgeführt.
Die Kammerversammlung tagt in der Regel zweimal jährlich in öffentlicher Sitzung, die von jedem Mitglied nach vorheriger Anmeldung besucht werden kann.

Folgende Delegierte sind in der Kammerversammlung vertreten:

Die Angestellten
Andreas Kretschmar, Joachim Lagerspets, Dr. Nele Nyenhuis, Achim Tacke-Pook
Gruppensprecher: Andreas Kretschmar

DPtV-Kammerfraktion
Mara Ehrich, Dr. Matthias Engelhardt, Prof. Dr. Georg Franzen, Wilfried Hauer, Kordula Horstmann, Kristof Hückstädt, Michael Kladny, Theresia Köthke, Dr. Nadine Lichtsinn, Svenja Löer, Dr. Enno Maaß, Felicitas Michaelis, Dr. Timo Reißner, Dr. Kristina Schütz
Gruppensprecher: Dr. Enno Maaß

Psychodynamische Liste PDL KJP-PP
Dr. Jürgen Bantelmann, Cristiane Bockelmann, Gertrud Corman-Bergau, Klaus Ganser, Holger Grotjohann, Andra Habermann, Julia Hahn, Sonja Kogiomtzidis, Kirsten Lampe, Jutta Mildner, Roman Rudyk, Bernd Schmidt, Götz Schwope
Gruppensprecherin: Gertrud Corman-Bergau

VT in Kooperation
Özlem Kayali, Dominik Derer, Janina Fiedler, Jörg Hermann, Alexandra Klich, Melany-Lavina Moise, André Podziemski, Mirja Rößner
Gruppensprecher: Dominik Derer

Aufgaben der Kammerversammlung

Über folgende Punkte fällt die Kammerversammlung u.a. Beschlüsse:

  • Kammersatzung
  • Beitragsordnung
  • Gebührenordnung
  • Berufsordnung
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung
  • Wahlordnung zur Kammerversammlung sowie Wahl des Vorstands
  • Satzung für die Schlichtungsstelle und den Schlichtungsausschuss
  • Geschäftsordnung der Kammerversammlung
  • Bildung der Ausschüsse
  • Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Kammer in Gremien
  • Beschlüsse, mit denen die gemeinsamen beruflichen Belange der der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie derer, die sich in der praktischen Ausbildung befinden, gewahrt werden sollen gewahrt werden sollen
  • Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen und entsprechenden Empfehlungen
  • sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen.