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Versorgungswerk (PVW)

Das Psychotherapeutenversorgungswerk (PVW) ist Träger der berufsständischen Versorgung seiner Mitglieder im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für Hinterbliebene der Mitglieder. Die Gründung eines Psychotherapeutenversorgungswerks (PVW) wurde in der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen am 30.11.2002 beschlossen. Damit wurde die erste eigene berufsständische Versorgung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Deutschland ins Leben gerufen.

Zuständigkeitsbereich

Zuständig ist das PVW für die Mitglieder der Psychotherapeutenkammern Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Hessen sowie der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

Versorgungsleistungen

Das PVW erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen in Form von:

  • Altersrente ab dem 62. Lebensjahr, auch in Form von aufgeschobener Altersrente mit versicherungsmathematischen Zuschlägen bis zum 68. Lebensjahr
  • Berufsunfähigkeitsrente vor Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-/Witwerrente, Partnerrente sowie Halb- bzw. Vollwaisenrente)
  • Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen

Weitere Informationen zum Psychotherapeutenversorgungswerk können auf der Homepage des PVW eingesehen werden.

Bei aktuellen Fragen zum Versorgungswerk wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des PVW:

Neue Wiesen 3  30855 Langenhagen
Tel.: 0511 – 897 56 50
Fax: 0511 – 897 56 528
Email: info[@]p-v-w.eu