Antragsformulare

Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Änderung des § 39 des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe können nur noch Weiterbildungsinhalte, die nach der Approbation absolviert wurden, für die Anerkennung einer Zusatzbezeichnung angerechnet werden.

Bei Rückfragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an weiterbildung@pknds.de.

Die Weiterbildungsordnung für PP und KJP (WBO PP/KJP PKN) finden Sie unter Satzungen & Ordnungen.