Antragsformulare

Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer Änderung des § 39 des Niedersächsischen Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) nur noch Weiterbildungsinhalte, die nach der Approbation absolviert wurden, für die Anerkennung einer Zusatzbezeichnung angerechnet werden können.

Bei Rückfragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an weiterbildung@pknds.de.

Die Weiterbildungsordnung (WBO PP/KJP PKN) finden Sie unter Satzungen & Ordnungen.