Weiterbildung für PP und KJP

Durch das Psychotherapeutengesetz vom 16.06.1998 gibt es seit dem 01.01.1999 approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeutinnen sowie approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen. Diese mindestens dreijährige Ausbildung kann noch bis zum 01.09.2032 absolviert werden, wenn das Studium nach § 5 Abs. 2 PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung vor dem 01.09.2020 begonnen wurde.

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten behandeln psychische Störungen bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahren. Sie erhalten eine Berufszulassung in Form der Approbation nach Abschluss eines Studiums und einer anschließenden mehrjährigen Ausbildung und Bestehen der staatlichen Prüfung.

Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden. Die Weiterbildung kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Sie erfolgt unter Anleitung von zur Weiterbildung ermächtigten, im jeweiligen Bereich erfahrenen PPs und KJPs.

Mit dem Abschluss einer Weiterbildung werden besondere Kenntnisse nachgewiesen, welche zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung berechtigen. In Niedersachsen sind dies die Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie sowie Sozialmedizin.

Hier finden Sie Informationen über die jeweiligen Weiterbildungen sowie Antragsformulare und Listen der Weiterbildungsermächtigten.