Weiterbildung für PP und KJP
Durch das Psychotherapeutengesetz vom 16.06.1998 gibt es seit dem 01.01.1999 approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeutinnen (PP) sowie approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen (KJP). Diese mindestens dreijährige, postgraduale Ausbildung kann noch bis zum 01.09.2032 absolviert werden, wenn das Studium nach § 5 Abs. 2 PsychThG in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung vor dem 01.09.2020 begonnen wurde. Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –psychotherapeuten erhalten eine Berufszulassung in Form der Approbation nach Abschluss eines Studiums und einer anschließenden mehrjährigen Ausbildung und Bestehen der staatlichen Prüfung.
Durch eine Weiterbildung nach der Approbation können PP und KJP eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangen. Die Weiterbildung kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Sie erfolgt unter Anleitung von Weiterbildungsermächtigten, d.h. im jeweiligen Bereich erfahrenen PPs und KJPs. Der Abschluss einer Weiterbildung berechtigt zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung. In Niedersachsen sind dies derzeit die Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie sowie Sozialmedizin. Ab dem 01.01.2025 kommt die Spezielle Schmerzpsychotherapie und ab dem 01.04.2025 die Spezielle Psychotherapie bei Diabetes dazu.
Hier finden Sie Informationen über die jeweiligen Weiterbildungen, Listen der Weiterbildungsstätten & -ermächtigten sowie sämtliche Antragsformulare.