Durch eine Weiterbildungnach der Approbation können approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Psychologische Psychotherapeutinnen (PP) sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen (KJP) eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangen.
Die Weiterbildung kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit oder berufsbegleitend absolviert werden. Sie erfolgt unter Anleitung von Weiterbildungsermächtigten, d.h. im jeweiligen Bereich erfahrenen PPs und KJPs. Der Abschluss einer Weiterbildung berechtigt zum Führen einer ankündigungsfähigen Zusatzbezeichnung. In Niedersachsen sind dies derzeit die Klinische Neuropsychologie, Systemische Therapie, Spezielle Schmerzpsychotherapie, Spezielle Psychotherapie bei Diabetes sowie Sozialmedizin.
Hier finden Sie Informationen über die jeweiligen Weiterbildungen, Listen der Weiterbildungsstätten & -ermächtigten sowie sämtliche Antragsformulare.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.