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Sachverständige

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen sind für Behörden und Gerichte auch als Gutachter tätig. Denn durch ihre beruflicher Erfahrung und in spezifischer Weiterbildung erworbene Sachkenntnis können sie als Sachverständige bei einer fachlich fundierten Entscheidungsfindung kompetent unterstützen.

Die hier aufgeführten Sachverständigen haben eine anerkannte Fortbildung zur gutachterlichen Tätigkeit für die jeweiligen Fachbereiche absolviert. Es ist das ausdrückliche Ziel der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, eine hohe Qualität gutachterlicher Tätigkeit zu gewährleisten.

Sachverständigenlisten

Familienrecht

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, die als Sachverständige für den Bereich Familienrecht anerkannt sind, erstellen für Auftraggeber Gutachten zum Beispiel zu Fragen des Umgangs- und Sorgerechts, des Kindeswohls und der Aufenthaltsbestimmung und bringen dabei ihre besonderen Kenntnisse zu Entwicklungspsychologie, Familiensystemen und zur Diagnostik psychischer Störungen, deren Verlauf und Prognose ein, um familienrechtliche Fragestellungen kompetent und fachlich fundiert zu beantworten.

Neuropsychologie

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, die als Sachverständige für den Bereich Neuropsychologie anerkannt sind, erstellen für Auftraggeber Gutachten zum Beispiel zu Fragen einer Berufsunfähigkeit, Invalidität nach Unfall, der Erwerbsminderung (MdE) in der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung sowie der Schwerbehinderung (GdB).

Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht

Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die als Sachverständige für den Bereich Sozial- und Zivilrecht anerkannt sind, beantworten Fragestellungen unterschiedlicher Auftraggeber unter anderem zu den aus psychischen Störungen resultierenden Behinderungen bzw. der daraus resultierenden Minderung der Erwerbsfähigkeit, zur Geschäfts-, Prozess- und Testierfähigkeit sowie zur gesetzlichen Betreuung, zur Arbeitsfähigkeit, zum Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht sowie zur Frage der Kausalität von Unfallfolgen im Rahmen der Unfallversicherung.

Strafrecht und Strafvollstreckungsrecht

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die im Kontext forensischer Kliniken, im Strafvollzug oder in forensischen Ambulanzen tätig sind, haben umfassende Kenntnisse über Verlauf, Behandlung und Prognose psychischer Störungen sowie über deren Verbindung zur Straffälligkeit. Sie erstellen Verlaufsberichte und Prognoseeinschätzungen, die als Grundlage von Lockerungsentscheidungen im Straf- oder Maßregelvollzug oder als Unterstützung für die Entscheidungsfindung von Vollstreckungs- und Aufsichtsbehörden und Gerichten dienen.

Mit der Anerkennung für die gutachterliche Tätigkeit im Bereich Straf- und Strafvollstreckungsrecht weisen sie umfassende fachliche Qualifikationen nach, um als Sachverständige kompetent zu Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, der Behandlung und Sicherung sowie zu Fragen der Prognose für Gerichte tätig zu werden.

Formulare

Aufnahmeantrag Sachverständigenliste

Sie möchten auf der Liste für forensische Sachverständige geführt werden? Dann können Sie das mit dem „Formular Antrag Sachverständigenliste“ beantragen. Den komplett ausgefüllten und unterschriebenen Antrag schicken Sie bitte an die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Leisewitzstr. 47, 30175 Hannover.

Adressänderung

Sie befinden sich bereits auf der Sachverständigenliste und Ihre Adressdaten haben sich geändert? Dann teilen Sie uns das bitte mit dem „Formular Adressänderung“ mit.