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Beschwerdestelle

Was können Sie tun, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Behandlung ordnungsgemäß verläuft oder verlaufen ist?

Der PKN obliegt die Berufsaufsicht über die in Niedersachsen tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Die berufsrechtlichen Pflichten der Mitglieder sind in der Berufsordnung der Kammer festgeschrieben. Wenn der Kammervorstand von Verletzungen der Berufspflichten erfährt, muss er gegenüber dem Mitglied aktiv tätig werden.

Wenn Sie bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen eine Beschwerde einreichen wollen, weil ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliegt, so können Sie dies schriftlich tun. Die Kammer ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen.

Die Beschwerde richten Sie bitte an folgende Adresse

Psychotherapeutenkammer Niedersachsen
Beschwerdestelle 

Leisewitzstraße 47
30175 Hannover

Dort wird geprüft, ob ein berufsrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Bei festgestellten Verstößen gegen die Berufsordnung können gegen Kammermitglieder Sanktionen durch den Vorstand der PKN oder durch das Psychotherapeutische Berufsgericht Niedersachsen verhängt werden. Die Durchführung von berufsrechtlichen Verfahren richtet sich nach dem niedersächsischen Kammergesetz für die Heilberufe (HKG).

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob es sich wirklich um einen Verstoß gegen die Berufsordnung handelt, können Sie vorab das niedrigschwellige Beratungsangebot nutzen. Hier werden Sie telefonisch – auf Wunsch auch anonym – beraten.
Die Schlichtungsstelle wiederum versucht Streitigkeiten, wie bespielsweise strittige Honorarfragen, außergerichtlich zu regeln.