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Die Kammer

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) ist die gesetzliche Berufsvertretung der rund 5.400 niedersächsischen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP), darunter 900, die sich in der praktischen Ausbildung zu diesen Berufen befinden. Sie ist in Selbstverwaltung organisiert und wurde im Jahr 2000 auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes von 1999 gegründet.

Rechtliche Grundlage

Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Somit übernimmt sie Aufgaben, die in Gesetzen definiert sind und sonst vom Gesetzgeber selbst umgesetzt werden müssten. Da aber die Regelungen für  akademische Heilberufe  sehr speziell sind und fachkundige Kompetenz erfordern, hat der Gesetzgeber seine Aufgaben auf die Heilberufekammern übertragen. Zudem erarbeiten und beschließen die Angehörigen des jeweiligen Heilberufs die für sie geltenden Bestimmungen im gesetzlichen Rahmen selbst. Bei der PKN übernimmt das die Kammerversammlung. Da das Gesundheitswesen nach dem Grundgesetz zu den Aufgaben der Länder gehört, ist primär Landesrecht umzusetzen – also das niedersächsische Kammergesetz für die Heilberufe (HKG).

Die Aufgaben der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen sind in § 9 des Nds. Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) geregelt und auch in § 2 der Kammersatzung festgehalten.

Die Aufgaben der Kammer
  • Wahrung der gemeinsamen beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit
  • Beratung von Kammermitgliedern in Fragen der Berufsausübung
  • Streitschlichtung
  • Berufsaufsicht
  • Information und Beratung von Dritten in Angelegenheiten, die die Berufsausübung der Kammermitglieder betreffen
  • Förderung der Qualitätsentwicklung und –sicherung im Gesundheitswesen
  • Förderung der beruflichen Fortbildung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
  • Regelung der Weiterbildung der Kammermitglieder
  • Gutachten und Gutachterbenennung für Behörden und Gerichte
  • Beratung von Behörden bei ihrer Verwaltungstätigkeit und in Fragen der Gesetzgebung