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Die Kammer

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) ist die gesetzliche Berufsvertretung der rund 5.600 niedersächsischen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP) sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP), darunter rund 1.000, die sich in der praktischen Ausbildung zu diesen Berufen befinden. Sie ist in Selbstverwaltung organisiert und wurde im Jahr 2000 auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes von 1999 gegründet.

Rechtliche Grundlage

Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung. Somit übernimmt sie Aufgaben, die in Gesetzen definiert sind und sonst vom Gesetzgeber selbst umgesetzt werden müssten. Da aber die Regelungen für  akademische Heilberufe  sehr speziell sind und fachkundige Kompetenz erfordern, hat der Gesetzgeber seine Aufgaben auf die Heilberufekammern übertragen. Zudem erarbeiten und beschließen die Angehörigen des jeweiligen Heilberufs die für sie geltenden Bestimmungen im gesetzlichen Rahmen selbst. Bei der PKN übernimmt das die Kammerversammlung. Da das Gesundheitswesen nach dem Grundgesetz zu den Aufgaben der Länder gehört, ist primär Landesrecht umzusetzen – also das niedersächsische Kammergesetz für die Heilberufe (HKG).

Die Aufgaben der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen sind in § 9 des Nds. Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG) geregelt und auch in § 2 der Kammersatzung festgehalten.

Fragen & Antworten

Welche Aufgaben hat die Kammer?
  • Wahrung der gemeinsamen beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit
  • Beratung von Kammermitgliedern in Fragen der Berufsausübung
  • Streitschlichtung
  • Berufsaufsicht
  • Information und Beratung von Dritten in Angelegenheiten, die die Berufsausübung der Kammermitglieder betreffen
  • Förderung der Qualitätsentwicklung und –sicherung im Gesundheitswesen
  • Förderung der beruflichen Fortbildung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
  • Regelung der Weiterbildung der Kammermitglieder
  • Gutachten und Gutachterbenennung für Behörden und Gerichte
  • Beratung von Behörden bei ihrer Verwaltungstätigkeit und in Fragen der Gesetzgebung
Wer ist Mitglied in der Kammer?

Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) ist im Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) gesetzlich geregelt. Kammermitglieder sind alle approbierten Psychotherapeutinnen und  Psychotherapeuten, die in Niedersachsen ihren Beruf ausüben. Ebenso sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die den fachpraktischen Teil ihrer Ausbildung an einem niedersächsischen Ausbildungsinstitut absolvieren sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich nach der Approbation in der Weiterbildung befinden, verpflichtend Mitglieder der PKN.

Eine Pflichtmitgliedschaft besteht auch, wenn eine Approbation vorliegt und der Hauptwohnsitz sich in Niedersachsen befindet, der Beruf aber nicht ausgeübt wird. Allerdings kann dann der Kammer gegenüber schriftlich auf eine Mitgliedschaft verzichtet werden.

Studierende im Masterstudium können der Kammer freiwillig beitreten. Sie sind zwar keine Mitglieder, können aber die Informations- und Beratungsangebote in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen rund um die Mitgliedschaft gibt es hier.

Wer kann sich mit welchen Anliegen an die Kammer wenden?

Bei allen berufsrechtlichen Fragen, die mit der Ausübung der Heilkunde zu tun haben, bei Fragen zur  Mitgliedschaft, zu den Beiträgen und allen allgemeinen Fragen, die den Beruf der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten betreffen.

Zudem können sich Patientinnen und Patienten an die PKN wenden, wenn sie Fragen bezüglich ihrer Behandlung haben.

Wofür werden die Mitgliedsbeiträge verwendet?

Die Mitgliedsbeiträge werden für die Erfüllung der Aufgaben der PKN nach dem Heilkammergesetz HKG verwendet. Die Kammerversammlung beschließt über die Verwendung der Mittel im Haushaltsplan und wacht über dessen ordnungsgemäße Umsetzung.

Was ist der Unterschied zwischen BPtK, DPT, Kammer, Berufsverband und KVN?

Die Bundespsychotherapeutenkammer Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist ein Verein, der durch eine Übereinkunft der Länderkammern gegründet wurde und die Anliegen des Berufsstandes auf Bundesebene vertritt. Die BPtK ist jedoch keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Auf dem Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) tagen auf Bundesebene zweimal jährlich Delegierte aus allen Landeskammern. Der DPT wählt den Vorstand der BPtK und verfasst Resolutionen zur Politik und Tätigkeit der BPtK.

Die Kammern – genauer gesagt Landespsychotherapeutenkammern – sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gesetzlich definierten Aufgaben.

Berufsverbände hingegen sind Organisationen, in denen sich Angehörigen des gleichen Berufs freiwillig zusammenschließen, um ihre Interessen in der Gesellschaft zu vertreten. Sie üben eine wichtige Funktion in der berufspolitischen Interessenvertretung – in diesem Fall von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – in einer pluralistischen Gesellschaft aus.

In der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) sind die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Mitglied, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen oder ermächtigt sind. Die KVN ist mit der Sicherstellung der Versorgung beauftragt. Sie vertritt die Interessen der VertragsärztInnen und VertragspsychotherapeutInnen gegenüber den Krankenkassen, verhandelt und verteilt die sogenannte Gesamtvergütung und prüft die Korrektheit der Abrechnung medizinischer Leistungen.
Die weisungsunabhängigen Zulassungsausschüsse setzen die Bedarfsplanung um, lassen PsychotherapeutInnen zur vertragsärztlichen Versorgung zu, erteilen Ermächtigungen und treffen statusrelevante Entscheidung wie die Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften, die Praxisnachfolge, die Sitzverlegung und die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung.