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Gesetzliche Grundlagen

Informationen zu Gesetzen, Richtlinien und Vereinbarungen, die für die Psychotherapie relevant sind.

Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)

Das niedersächsische Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) stellt den gesetzlichen Rahmen für die Bildung der Kammer, die Pflichtmitgliedschaft, die Grundsätze der Berufsausübung und der Weiterbildung sowie der Berufsordnung und Berufsgerichtsbarkeit dar. Es regelt auch die Kammeraufsicht, die vom Niedersächsischen Sozialministerium ausgeübt wird.

Psychotherapeutengesetz

Durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) wurden die beiden neuen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen. Das Gesetz definiert den Begriff Psychotherapie, regelt insbesondere die Ausbildung und die Zulassungsvoraussetzungen und schützt die Berufsbezeichnungen Psychotherapeut/Psychotherapeutin.

Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung

Im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) sind die Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.

Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Nur mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung darf ein Arzt oder Psychotherapeut gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Neben dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) regelt das die  Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV).

Psychotherapie-Vereinbarung

Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) zwischen der Kassenärztliches Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen).