Gesetzliche Grundlagen
Informationen zu Gesetzen, Richtlinien und Vereinbarungen, die für die Psychotherapie relevant sind.
Das niedersächsische Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) stellt den gesetzlichen Rahmen für die Bildung der Kammer, die Pflichtmitgliedschaft, die Grundsätze der Berufsausübung und der Weiterbildung sowie der Berufsordnung und Berufsgerichtsbarkeit dar. Es regelt auch die Kammeraufsicht, die vom Niedersächsischen Sozialministerium ausgeübt wird.
Mit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) im Jahr 1999 wurden die beiden neuen Heilberufe der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geschaffen. Im Jahr 2020 wurde das PsychThG reformiert. Das Gesetz definiert den Begriff Psychotherapie, regelt insbesondere die Ausbildung und die Zulassungsvoraussetzungen und schützt die Berufsbezeichnungen Psychotherapeut/Psychotherapeutin. Seit dem 1. September 2020 muss, wer Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut werden möchte, ein polyvalentes Bachelorstudium sowie ein darauffolgendes Masterstudium in Klinischer Psychologie/Psychotherapie mit einer staatlichen Approbationsprüfung abschließen, danach folgt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zum*zur Fachpsychotherapeut*in.
Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) regelt bundeseinheitlich das reformierte Direktstudium, die staatliche Prüfung und die Erteilung der Approbation und setzt die Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes um.
Im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) sind die Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.
Nur mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung dürfen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen gesetzlich versicherte Patienten behandeln. Neben dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) regelt das die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV).
- Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)
- Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf – KJ-KSVPSych-RL
Vereinbarung über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung (Psychotherapie-Vereinbarung) zwischen der Kassenärztliches Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen).