Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. In ihr sollen alle wichtigen Informationen zu Gesundheitszustand und Krankheitsgeschichte eines Patienten gespeichert werden. Die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten werden so digital zusammentragen. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen. So können unnötige Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen vermieden werden. Auch mögliche Wechselwirkungen verschiedener Arzneimittel ließen sich im Vorfeld besser beachten. In der elektronischen Patientenakte befinden sich aber nicht nur ärztliche Befunde wie Blutbilder und Arztbriefe. Die Patientinnen und Patienten können auch selber Daten wie beispielsweise Schmerztagebücher hochladen.
Mit der Umsetzung der ePA für alle wird die elektronische Patientenakte allen gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen. Am 15. Januar 2025 ist die ePA zunächst in drei Modellregionen an den Start gegangen, der bundesweite Roll-out erfolgte am 29. April 2025. Zunächst ist die Nutzung für Praxen freiwillig, ab dem 1. Oktober 2025 gilt eine gesetzliche Befüllungspflicht. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt. Wichtig ist es daher, zeitnah vor dem 1. Oktober 2025 zu prüfen, ob die Befüllung der ePA in der eignen Praxis funktioniert und sich bei auftretenden Problemen umgehend an den Hersteller des eigenen Praxisverwaltungssystems zu wenden.
Informationen rund um die ePA beantwortet die gematik in ihrem FAQ. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hält auf einer umfassenden Serviceseite ebenfalls zahlreiche Informationen bereit, u.a. ein Starterpaket für Praxen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine Praxis-Info zur ePA sowie Informationsblätter für Patient*innen und Sorgeberechtigte veröffentlicht. Außerdem bietet sie Psychotherapeut*innen nun auch Druckvorlagen für ergänzende Plakate und Handzettel mit QR-Codes an, die in ausgedruckter Form in den Praxisräumen präsentiert werden können.
Die BPtK setzte sich zudem intensiv dafür ein, dass bestehende datenschutzrelevante Probleme bei Kindern und Jugendlichen gelöst werden. Ein wichtiger Punkt konnte dabei bereits geklärt werden: Das Bundesgesundheitsministeriums hat klargestellt, dass bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren aus therapeutischen Gründen von der Befüllungspflicht abgewichen werden kann. Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde.