Elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. In ihr sollen alle wichtigen Informationen zu Gesundheitszustand und Krankheitsgeschichte eines Patienten gespeichert werden. Die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten werden so digital zusammentragen. Damit haben Patientinnen und Patienten alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz auf einen Blick vorliegen und können diese ihren Ärzten, Therapeuten und Apothekern zur Verfügung stellen. So können unnötige Mehrfachuntersuchungen und Doppelbehandlungen vermieden werden. Auch mögliche Wechselwirkungen verschiedener Arzneimittel ließen sich im Vorfeld besser beachten. In der elektronischen Patientenakte befinden sich aber nicht nur ärztliche Befunde wie Blutbilder und Arztbriefe. Die Patientinnen und Patienten können auch selber Daten wie beispielsweise Schmerztagebücher hochladen.
Mit der Umsetzung der ePA für alle wird die elektronische Patientenakte allen gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer dies nicht möchte, kann widersprechen. Am 15.01.2025 ist die ePA für alle in drei Modellregionen an den Start gegangen, der bundesweite Roll-out erfolgt am 29. April 2025. Zunächst ist die Nutzung für Praxen freiwillig, ab dem 1. Oktober 2025 wird sie verpflichtend. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt.
Weitere Informationen rund um die ePA beantwortet die gematik in ihrem FAQ.
Die BPtK hat eine Praxis-Info zur ePA sowie Informationsblätter für Patient*innen und Sorgeberechtigte veröffentlicht.
Die KBV hält ebenfalls zahlreiche Informationen, u.a. ein Erklärvideo und ein Starterpaket für Praxen bereit.