Mitgliedschaft & -beitrag

Die Mitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) ist im Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) gesetzlich geregelt. Kammermitglieder sind alle approbierten Psychotherapeutinnen und  Psychotherapeuten, die in Niedersachsen ihren Beruf ausüben. Auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die den fachpraktischen Teil ihrer Ausbildung an einem niedersächsischen Ausbildungsinstitut absolvieren, gehören der Kammer an. Ebenso sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich nach der Approbation in der Weiterbildung befinden, verpflichtend Mitglieder der PKN.

Eine Pflichtmitgliedschaft besteht auch, wenn eine Approbation vorliegt und sich der Hauptwohnsitz in Niedersachsen befindet, der Beruf aber nicht ausgeübt wird. Allerdings kann dann der Kammer gegenüber schriftlich auf eine Mitgliedschaft verzichtet werden.

Studierende im Masterstudium können der Kammer freiwillig beitreten. Sie sind zwar keine Mitglieder, können aber die Informations- und Beratungsangebote in Anspruch nehmen.