Aus-, Fort- & Weiterbildung

Wer Psychotherapeutin oder Psychotherapeut werden möchte, muss seit dem 01.09.2020 ein universitäres Masterstudium mit Approbation absolvieren. Es folgt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten.

Bisher fand die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP) postgradual mit anschließender Approbationsprüfung statt. Diese mindestens dreijährige Ausbildung kann noch bis zum 01.09.2032 beendet werden, wenn das Studium vor dem 01.09.2020 begonnen wurde.
Ausgebildete PP und KJP können nach der Approbation Weiterbildungen absolvieren, um Zusatzbezeichnungen führen zu dürfen.

Des Weiteren besteht für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.
Alle Informationen, Dokumente, Formulare und Merkblätter zur Aus-, Fort- und Weiterbildung finden Sie in diesem Bereich.