Aus-, Fort- und Weiterbildung
Bisher findet die Ausbildung zum Beruf der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP) postgradual statt. An ihrem Ende steht die Approbation. Diese mindestens dreijährige Ausbildung kann noch bis zum 01.09.2032 absolviert werden, wenn das Studium vor dem 01.09.2020 begonnen wurde.
Zukünftig findet die Approbation nach dem Studium statt, es folgt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten.
Weiterhin können PP und KJP nach der Approbation Weiterbildungen absolvieren, um Zusatzbezeichnungen führen zu dürfen.
Des Weiteren besteht für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine regelmäßige Fortbildungspflicht.
Alle Informationen, Dokumente, Formulare und Merkblätter zur Aus-, Fort- und Weiterbildung finden Sie in diesem Bereich.

Ausbildung
Für Studierende, die ihr Studium vor dem 01.09.2020 begonnen haben, findet die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeut findet postgradual, das heißt nach einem abgeschlossenem Studium statt. Hier finden Sie alle Informationen.
Weiterbildung für PP und KJP
Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation besondere Kenntnisse für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden, die zum Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen.
Weiterbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Künftig schließt sich an die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut eine mindestens fünfjährige Weiterbildung an.
Fortbildung
Die Pflicht zur Fortbildung sorgt dafür, dass Psychotherapie auf einem hohen Niveau durchgeführt und weiterentwickelt wird. Alle Informationen rund um die Fortbildung, das Punktekonto sowie die Akkreditierung von Veranstaltungen.
Fachsprachprüfung
Was ist die Fachsprachprüfung, wer muss sie ablegen und was wird geprüft? Informationen rund um die Fachsprachprüfung.