Aus-, Fort- & Weiterbildung
Bis zur Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 fand die Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP) postgradual mit anschließender Approbationsprüfung statt. Diese mindestens dreijährige Ausbildung kann noch bis zum 01.09.2032 beendet werden, wenn das Studium vor dem 01.09.2020 begonnen wurde.
Seit dem 01.09.2020 muss jede*r, der oder die Psychotherapeut*in werden möchte, ein universitäres Masterstudium mit Approbation absolvieren. Daran folgt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten. Alle Informationen zur fachpsychotherapeutischen Weiterbildung sind hier zu finden.
Ausgebildete PP und KJP können nach der Approbation Weiterbildungen absolvieren, um Zusatzbezeichnungen führen zu dürfen. Darüber hinaus besteht für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.
Alle Informationen, Dokumente, Formulare und Merkblätter zur Aus-, Fort- und Weiterbildung finden Sie in diesem Bereich.
Ausbildung
Informationen zur Struktur der Ausbildung, Zulassungsvoraussetzungen und rechtliche Grundlagen
Weiterbildung für PP und KJP
Durch eine Weiterbildung können nach der Approbation besondere Kenntnisse für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden, die zum Führen einer Zusatzbezeichnung berechtigen.
Zweitverfahren und Psychotherapie-Vereinbarung
Informationen zum Erwerb von Zweitverfahren für PP und KJP
Fortbildung
Die Pflicht zur Fortbildung sorgt dafür, dass Psychotherapie auf einem hohen Niveau durchgeführt und weiterentwickelt wird. Alle Informationen rund um die Fortbildung, das Punktekonto sowie die Akkreditierung von Veranstaltungen.
Fachsprachprüfung
Was ist die Fachsprachprüfung, wer muss sie ablegen und was wird geprüft? Informationen rund um die Fachsprachprüfung.
Ombudsrat
Der Ombudsrat berät bei Konflikten, die im Zuge von Aus- und Weiterbildung entstehen können.