Aus-, Fort- & Weiterbildung

Bis zur Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2019 fand die Ausbildung zu Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PP) bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten (KJP) postgradual mit anschließender Approbationsprüfung statt. Diese mindestens dreijährige Ausbildung kann noch bis zum 01.09.2032 beendet werden, wenn das Studium vor dem 01.09.2020 begonnen wurde.

Seit dem 01.09.2020 muss jede*r, der oder die Psychotherapeut*in werden möchte, ein universitäres Masterstudium mit Approbation absolvieren. Daran folgt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten. Alle Informationen zur fachpsychotherapeutischen Weiterbildung sind hier zu finden.

Ausgebildete PP und KJP können nach der Approbation Weiterbildungen absolvieren, um Zusatzbezeichnungen führen zu dürfen. Darüber hinaus besteht für alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung.

Alle Informationen, Dokumente, Formulare und Merkblätter zur Aus-, Fort- und Weiterbildung finden Sie in diesem Bereich.