Startseite » Mitglieder » Themenportal » Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Traumatische Erlebnisse erschüttern die Menschen in ihren Grundfesten. Egal ob der Tod von Angehörigen, Erleben von körperlicher oder seelischer Gewalt oder schreckliche Unfälle: Meist werden die Menschen unvorbereitet aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen. Die Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) helfen nach traumatischen Erlebnissen, diese kritischen Lebensereignisse zu bewältigen und die damit einhergehenden Belastungen für Betroffene abzumildern.

Auch nach größeren Katastrophen, Anschlägen, Pandemien oder im Zivilschutzfall müssen Menschen schnell psychosoziale Hilfe erhalten können. Das gilt für Betroffene und ihre Angehörigen ebenso wie für Einsatzkräfte und Gesundheitspersonal. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat daher ein Impulspapier mit Empfehlungen zur Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) als Teil des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes vorgelegt. Seit Herbst 2025 trifft sich regelmäßig das BPtK-Netzwerk Psychosoziale Notfallversorgung, bestehend aus Präsident*innen und Vorständen der Landespsychotherapeutenkammern und der BPtK, Expert*innen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), des Bundesnachrichtendiensts (BND), der Bundeswehr sowie des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das Netzwerk hat das Ziel, Szenarien, Prozesse, Strukturen und Schnittstellen für die PSNV besser vorzudenken, damit im Katastrophen- und Zivilschutzfall eine bestmögliche Versorgung gesichert werden kann. Zudem soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und relevanten Akteur*innen weiter ausgebaut werden.

Niedersachsen plant zudem ein eigenes PSNV-Gesetz (Nds. PSNVG), um die PSNV gezielt weiterzuentwickeln. Unabhängig von Großschadenslagen soll das Gesetz die PSNV im täglichen Einsatzgeschehen (bspw. bei Verkehrsunfällen oder Todesfällen) verankern – denn bislang ist die PSNV vor allem im Katastrophenschutz geregelt, während der Bedarf bei alltäglichen Notfällen nicht rechtlich geklärt ist. Diese Lücke soll das Gesetz schließen. „Mit der gesetzlichen Verankerung der PSNV soll die Grundlage für ein flächendeckendes, verlässliches und qualitativ hochwertiges Unterstützungsangebot im Land geschaffen werden“, so die Niedersächsische Staatskanzlei.

Welches die normalen Reaktionen auf traumatische Ereignisse sind, wie sich die Erschütterungen im Laufe der Zeit entwickeln, wie Außenstehende (Angehörige, professionelle Helfer*innen) bei der Verarbeitung dieser Erfahrungen helfen können und wann psychotherapeutische Hilfe erforderlich ist, das beschreiben zudem die hier veröffentlichen Hilfen für den psychosozialen Notfall. Im untenstehenden Download finden Sie Materialien für unterschiedliche Situationen in verschiedenen Sprachen.

Hilfen für den psychosozialen Notfall

Infoflyer "Psychosoziale Notfallversorgung in Unternehmen"