Startseite » Mitglieder » Aus-, Fort- & Weiterbildung » Fachsprachprüfung

Fachsprachprüfung

Was ist die Fachsprachprüfung?

Mit der Fachsprachprüfung wird überprüft, ob aus dem nicht deutschsprachigem Ausland kommende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die hier eine Approbation oder Berufserlaubnis erhalten möchten, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Gefordert ist das allgemeinsprachliche Niveau B2 sowie fachliche Sprachkenntnisse auf Niveau C2. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte sich im Juni 2014 auf Eckpunkte für die erforderlichen Deutschkenntnisse in Heilberufen verständigt.

Wer muss die Fachsprachprüfung ablegen?

Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, die aus dem (nicht deutschsprachigem) Ausland kommen und hier eine Approbation oder vorübergehende Berufserlaubnis beantragen wollen und nicht die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können.

Bezüglich alternativen Nachweismöglichkeiten gemäß II.1. und II.3. GMK-Eckpunkte wenden Sie sich bitte an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung.

Wer nimmt die Fachsprachprüfung ab?

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) im Auftrag des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA).

Was wird geprüft?

  • Simuliertes Psychotherapiegespräch (mind. 25 Minuten) auf Sprachniveau C2.
  • Anfertigung einer Dokumentation oder eines Kurzberichtes über den Inhalt des Psychotherapiegesprächs (mind. 25 Minuten) auf Sprachniveau C1.
  • Gespräch mit einer Angehörigen oder einem Angehörigen derselben Berufsgruppe (mind. 25 Minuten) auf Sprachniveau C1.

Kann man die Prüfung wiederholen?

Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

Was kostet die Prüfung?

450 Euro. Die Rechnung erstellt NiZzA.