Fachsprachprüfung
Was ist die Fachsprachprüfung und wer muss sie ablegen?
Mit der Fachsprachprüfung wird überprüft, ob aus dem nicht deutschsprachigen Ausland kommende Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die hier eine Approbation oder Berufserlaubnis erhalten möchten, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Gefordert ist das allgemeinsprachliche Niveau B2 sowie fachliche Sprachkenntnisse auf Niveau C2. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hatte sich im Juni 2014 auf Eckpunkte für die erforderlichen Deutschkenntnisse in Heilberufen verständigt. Bezüglich alternativen Nachweismöglichkeiten gemäß II.1. und II.3. GMK-Eckpunkte wenden Sie sich bitte an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA).
Wer nimmt die Fachsprachprüfung ab?
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) im Auftrag des Niedersächsischen Zweckverbands zur Approbationserteilung (NiZzA).
Was wird geprüft?
- Simuliertes Psychotherapiegespräch (mind. 25 Minuten) auf Sprachniveau C2.
- Anfertigung einer Dokumentation oder eines Kurzberichtes über den Inhalt des Psychotherapiegesprächs (mind. 25 Minuten) auf Sprachniveau C1.
- Gespräch mit einer Angehörigen oder einem Angehörigen derselben Berufsgruppe (mind. 25 Minuten) auf Sprachniveau C1.
Kann man die Prüfung wiederholen?
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Was kostet die Prüfung?
450 Euro. Die Rechnung erstellt NiZzA.
→ Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Fachsprachprüfungen