Beschwerden

Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gelten verbindliche fachliche und ethische Regeln: Sie sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und sich des ihnen entgegengebrachten Vertrauens würdig zu erweisen. Sie sind gehalten, Ansichten und Würde eines jeden Menschen, der sich ihnen anvertraut, zu achten und dessen Grenzen und Wertvorstellungen zu respektieren. So unterliegen sie der Schweigepflicht, außerdem müssen sie dem „Abstinenzgebot“ folgen, sodass sie keine privaten Beziehungen mit ihren Patienten eingehen dürfen.

Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wacht darüber, dass sich ihre Mitglieder an diese in der Berufsordnung der PKN festgeschriebenen Regeln halten.

Sollten Sie Beschwerden gegenüber Ihrem Sie behandelnden Psychotherapeuten oder Ihrer Psychotherapeutin haben, so können Sie dies der Kammer mitteilen.

Lesen Sie im Interview mit Rechtsanwalt Matthias Vestring, wie die PKN bei Beschwerden handelt.