Beschwerden
Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gelten verbindliche fachliche und ethische Regeln: Sie sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und sich des ihnen entgegengebrachten Vertrauens würdig zu erweisen. Sie sind gehalten, Ansichten und Würde eines jeden Menschen, der sich ihnen anvertraut, zu achten und dessen Grenzen und Wertvorstellungen zu respektieren. So unterliegen sie der Schweigepflicht, außerdem müssen sie dem „Abstinenzgebot“ folgen, sodass sie keine privaten Beziehungen mit ihren Patienten eingehen dürfen.
Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen wacht darüber, dass sich ihre Mitglieder an diese in der Berufsordnung der PKN festgeschriebenen Regeln halten.
Sollten Sie Beschwerden gegenüber Ihrem Sie behandelnden Psychotherapeuten oder Ihrer Psychotherapeutin haben, so können Sie dies der Kammer mitteilen.
Lesen Sie im Interview mit Rechtsanwalt Matthias Vestring, wie die PKN bei Beschwerden handelt.
Beschwerdestelle
Sie haben Zweifel an der Korrektheit Ihrer psychotherapeutischen Behandlung und glauben, es liegt ein Verstoß gegen die Berufsordnung voor? Dann können Sie bei der Kammer eine Beschwerde einreichen.
Telefonische Beratung
In Ihrer Behandlung kommt Ihnen etwas nicht richtig vor, Sie wollen aber keine Beschwerde einreichen? Beim niedrigschwelligen Beratungsangebot finden Sie Hilfe.
Schlichtungsstelle
Bei Streitigkeiten zwischen Psychotherapeuten und Patienten können sich beide Parteien auch in einem Schlichtungsverfahren gütlich einigen.