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Telematik-Infrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist quasi die Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie vernetzt die Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander – Ärzte, Psychotherapeutinnen, Krankenhäuser und Apotheken. Über die TI soll eine schnelle und sichere Kommunikation unter allen Akteurinnen ermöglicht werden. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

Auch wenn vielen der Begriff Telematikinfrastruktur nicht geläufig ist, so ist jeder Versicherte in Deutschland mit der TI bereits in Kontakt gekommen: Beim Besuch in einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eKG) eingelesen wird.

Welche Anwendungen laufen über die TI?

Im Rahmen der TI gibt es sowohl Pflichtanwendungen, als auch freiwillige Anwendungen. Für alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten ist bisher folgende Anwendung verbindlich:

  • der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eKG)

Bei den freiwilligen Anwendungen entscheiden die Patientinnen und Patienten selbst, welche sie nutzen wollen und welche Daten eingepflegt werden dürfen. Zu diesen Anwendungen gehören:

  • das Notfalldaten-Management (NFDM)
  • der elektronische Medikationsplan (eMP) und
  • die elektronische Patientenakte (ePA).

Weitere Informationen sowie eine grafische Übersicht über die Anwendungen der TI hat die KBV zusammengestellt.

TI-Verzeichnisdienst (VZD)

Der Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (TI-Verzeichnisdienst) ist quasi das Adressbuch der TI. Er dient als zentrales Adressierungsverzeichnis – ähnlich einem allgemeinen Adressbuch – für Anwendungen innerhalb der TI.

Er wird u.a. für die Berechtigungsvergabe der elektronischen Patientenakte durch Versicherte oder auch für den gezielten Nachrichtenversand über den Dienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) genutzt. Die gematik ist als Betreiber des TI-Verzeichnisdienstes für die Gewährleistung der Datensicherheit zuständig.

Einträge in den TI-Verzeichnisdienst dürfen nur qualitätsgesichert vorgenommen werden. Diese Aufgabe wurde für die institutionsbezogenen Einträge an die KVen als Herausgeber der SMC-B Praxisausweise übertragen.

Die KVen sind gemäß dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) seit 1. Dezember 2020 durch § 313 Abs. 5 SGB V gesetzlich dazu verpflichtet, die ihnen vorliegenden, im TI-Verzeichnisdienst zu speichernden Daten der TI-Anwender an den TI-Verzeichnisdienst zu übermitteln und aktuell zu halten.

Befüllung des TI-Verzeichnisdienstes

Seit 1. Dezember 2020 erfolgt der Eintrag in den TI-Verzeichnisdienst mit der Freischaltung der Praxisausweise. Der jeweilige Praxisausweis-Anbieter benachrichtigt den SMC-B Antragsteller per E-Mail über den erfolgten Eintrag. Neben den Basisdaten einer Betriebsstätte wird auch der Zertifikatseintrag des Praxisausweises in den TI-Verzeichnisdienst eingetragen.

Die im TI-Verzeichnisdienst hinterlegten Basisdaten der Betriebsstätte umfassen:

  • Name der Betriebsstätte
  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • Bundesland (KV-Bereich der Betriebsstätte)
  • Betriebsstätte (BSNR)
  • Spezielle Fachgebietscodierung

Nicht nur die SMC-B Freischaltung, sondern auch die Freischaltung eines elektronischen Psychotherapeutenausweises (ePtA) führt zu einem Eintrag im TI-Verzeichnisdienst. Ein Arzt oder Psychotherapeut kann somit einen institutionsbezogenen Eintrag zu seiner Praxis (SMC-B) und einen personenbezogenen Eintrag (ePtA) im Verzeichnisdienst haben.

Zu einer Praxis kann es immer nur einen Eintrag für eine Betriebsstätte (BSNR) geben. Bei mehreren freigeschalteten und gültigen Praxisausweisen sind dann mehrere Zertifikate im Basiseintrag zu der BSNR eingetragen.

Die Informationen des TI-​Verzeichnisdienstes sind nur für Teilnehmer der TI einsehbar.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ermöglicht den vertraulichen, sicheren und verschlüsselten digitalen Austausch von Nachrichten und medizinischen Dokumenten zwischen TI-Teilnehmern.

Neben Arzt- und psychotherapeutischen Praxen werden sich auch Krankenhäuser, Apotheken, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen und weitere Einrichtungen an KIM anschließen. Geplant ist, dass zukünftig die gesamte elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen über KIM stattfinden kann.

Aktuell gibt es keine Verpflichtung zur Anbindung und Nutzung an bzw. von KIM, jedoch ist KIM seit dem 1. April 2021 die einzige Möglichkeit, eArztbriefe zu übermitteln. Außerdem benötigen alle Praxen, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) versenden, seit dem 1. Oktober 2021 einen KIM-Dienst, da diese über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkassen übermittelt werden müssen.

Welchen Sinn macht KIM für psychotherapeutische Praxen?

Mit KIM können Psychotherapeutinnen und -therapeuten verschlüsselte E-Mails mit Kolleginnen und Kollegen z.B. in Arztpraxen austauschen. Als Anhang an die KIM-E-Mail können so auch eArztbriefe verschickt werden.

Auch die Kommunikation, für die normalerweise der Postweg genutzt wird – wie beispielsweise mit den Krankenkassen – kann durch KIM auf elektronischem Wege erfolgen.