Fragen zur Mitgliedschaft
Wer ist Mitglied in der PKN? Wie erfolgt die Anmeldung? Über welche Änderungen muss die Kammer informiert werden? Kann eine Mitgliedschaft beendet werden? Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der PKN.
Alle notwendigen Formulare rund um die Mitgliedschaft finden Sie hier.
Laut § 4 Abs. 1 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) sind Sie verpflichtet, sich innerhalb eines Monats nach Beginn der beruflichen Tätigkeit bei der Kammer anzumelden. Für die Anmeldung füllen Sie unseren Meldebogen aus. Diesen finden Sie hier. Alternativ schicken Sie eine E-Mail an mgm@pknds.de mit Ihren Kontaktdaten und teilen uns darin mit, ob Sie bereits approbiert sind oder sich im fachpraktischen Teil der Ausbildung befinden. Wir senden Ihnen dann den Meldebogen mit weiteren Informationen zu.
Den komplett ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogen schicken Sie gemeinsam mit den darin geforderten Unterlagen zurück – gerne per Mail an mgm@pknds.de.
Bitte senden Sie uns keine Originaldokumente, wir benötigen lediglich die Kopien!
Eine Pflichtmitgliedschaft in der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen besteht dann, wenn Sie als approbierte Psychotherapeutin oder approbierter Psychotherapeut Ihren Beruf in Niedersachsen ausüben. Eine Berufsausübung liegt laut Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) bereits dann vor, wenn bei der Tätigkeit Kenntnisse und Fähigkeiten, die Voraussetzung für die Approbation oder Berufserlaubnis waren, eingesetzt werden oder auch nur eingesetzt oder verwendet werden können (§ 2 Abs. 1 HKG).
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der PKN als approbierte Psychologische Psychotherapeutin oder Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -psychotherapeut ist die Ausübung Ihres Berufs im Bundesland Niedersachsen (§ 2 Abs. 1 HKG).
Bitte beachten Sie: Sie werden auch als Pflichtmitglied in der PKN geführt, wenn Sie approbiert sind, Ihren Beruf aber nicht ausüben. Sie können dann allerdings schriftlich auf eine Mitgliedschaft verzichten.
Dazu heißt es im HKG, dass der „für ihren Beruf zuständigen Kammer auch Personen angehören, die einen der in § 1 Abs. 1 genannten Berufe ausüben dürfen, ihn aber nicht ausüben und ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben, bis sie auf ihre Mitgliedschaft schriftlich gegenüber der Kammer verzichten.“ (§ 2 Abs. 2 HKG).
Unter psychotherapeutische Tätigkeiten fallen:
- Tätigkeiten in der Aus-, Fort- und Weiterbildung
- in der Supervision
- in der kurativen und palliativen Versorgung
- in der Prävention und Rehabilitation
- in Forschung und Lehre
- im öffentlichen Gesundheitsdienst
- in der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderen Feldern des Sozialwesens
- in der Beratung, der Leitung und im Management von Gesundheits- und Versorgungseinrichtungen
- vereinzelt auch administrative Tätigkeiten in Behörden.
Vom kammerrechtlichen Begriff der Berufsausübung ausgeschlossen sind lediglich berufsfremde Tätigkeiten eines Psychotherapeuten, die in keinerlei Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Ausbildung stehen.
Alle approbierten Kammermitglieder sind grundsätzlich beitragspflichtig (Stichtag 01.02.). Der Kammerbeitrag ist ein Jahresbeitrag und kann bei fristgerechter Antragsstellung (01.02. bis 15.03. des Beitragsjahres) ermäßigt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie als approbiertes Mitglied zusätzlich zu Ihrer Berufstätigkeit in Niedersachsen auch noch in einem anderen Bundesland tätig sein sollten, sind Sie auch bei der dort zuständigen Psychotherapeutenkammer als Pflichtmitglied zu führen. In diesem Fall informieren Sie bitte sowohl die PKN als auch die andere Psychotherapeutenkammer über Ihre berufliche Tätigkeit.
Änderungen sämtlicher Kontaktdaten (Adresse, Name, E-Mail, Telefonnummer) sowie jede Änderung der beruflichen Situation müssen der Kammer innerhalb eines Monats schriftlich gemeldet werden. Die Meldung kann per Post oder E-Mail an mgm@pknds.de erfolgen. Bitte nennen Sie bei Änderungsmitteilungen unbedingt Ihre Mitgliedsnummer.
Bitte verwenden Sie zur Erfüllung Ihrer Meldepflicht ausschließlich die von uns zur Verfügung gestellten Formulare.
Der Verzicht auf eine Approbation ist bei der Approbationsbehörde bekannt zu geben, die Ihnen die Approbationsurkunde ausgestellt hat. Wenn Ihnen die Approbationsurkunde im Bundesland Niedersachsen ausgestellt wurde, dann ist für Sie der „Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung“ (NiZzA) zuständig.
Der Approbationsverzicht wird erst dann wirksam, wenn Sie das Original Ihrer Approbationsurkunde bei der Approbationsbehörde abgegeben haben.
NiZzA wird die PKN über Ihre Approbationsrückgabe informieren. Eine Bestätigung über die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft senden wir Ihnen anschließend zu. Die PKN erhält keine Information über den Approbationsverzicht in einem anderen Bundesland.
Bitte beachten Sie, dass der Tag des Posteingangs bei der zuständigen Approbationsbehörde entscheidend für die Rückgabe der Approbation und somit der Beendigung der Pflichtmitgliedschaft ist.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der PKN als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut in Ausbildung ist die Ausübung der fachpraktischen Ausbildung unter Supervision an einem anerkannten Ausbildungsinstitut mit Sitz in Niedersachsen (Kammergesetz für die Heilberufe (HKG), § 2 Abs. 3).
Dabei gilt der Grundsatz: Psychotherapeut*innen in Ausbildung können nur in einer Psychotherapeutenkammer Pflichtmitglied sein. Doppel- bzw. Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften sind ausgeschlossen.
Für die Anmeldung können Sie unseren Meldebogen für PiAs herunterladen und ausfüllen. Zudem benötigen wir den Nachweis über den Beginn des praktischen Teils der Psychotherapieausbildung. Die Formulare finden Sie hier. Alternativ können Sie eine E-Mail an mgm@pknds.de mit Ihren Kontaktdaten schicken und nennen uns das Ausbildungsinstitut, in dem Sie Ihre fachpraktische Ausbildung unter Supervision aufgenommen haben. Wir senden Ihnen dann alle notwendigen Unterlagen sowie weitere Informationen zu.
Den komplett ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogen schicken Sie gemeinsam mit den darin geforderten Unterlagen sowie dem Ausbildungsnachweis an die PKN – gerne per Mail an mgm@pknds.de.
Bitte schicken Sie uns keine Originaldokumente, wir benötigen lediglich die Kopien!
Änderungen sämtlicher Kontaktdaten (Adresse, Name, E-Mail, Telefonnummer) sowie jede Änderung der beruflichen Situation – insbesondere die Erteilung Ihrer Approbation – müssen der Kammer innerhalb eines Monats schriftlich mitgeteilt werden. Die Meldung kann per Post oder E-Mail an mgm@pknds.de erfolgen. Bitte nennen Sie bei Änderungsmitteilungen unbedingt Ihre Mitgliedsnummer.
Die Kammerversammlung hat am 27. April 2024 eine Beitragspflicht für Psychotherapeut*innen in Ausbildung ab 2025 beschlossen. Um Härten abzufedern, zahlen die PiA 2025 und 2026 jeweils 110 Euro Jahresbeitrag. Ab 2027 wird ein Beitrag von 265 Euro fällig. Die Kammerversammlung begründet die Entscheidung damit, dass die Position der PiA in der Kammer so gestärkt ist, dass ein Beitrag erhoben werden kann. Die PiA sind mit Beginn der praktischen Ausbildung reguläre Mitglieder der Kammer mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Auch sie profitieren von den Leistungen der Kammer, die als Organ der Selbstverwaltung die Voraussetzungen der Berufsausbildung mitgestaltet. In der PKN werden die PiA regelmäßig in die Gremienarbeit einbezogen und zu wichtigen Anliegen gehört. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Kammer gehört der Schutz der Berufsbezeichnung gegenüber nicht approbierten Leistungserbringer*innen. Damit unterstreichen wir das hohe fachliche Bildungsniveau des Berufsstandes, dessen Standard wir stetig durch unsere Arbeit und den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen steigern wollen.
Serviceleistungen
- Beratung bei Fragen, die das Berufsrecht betreffen, z. B. zum Thema Schweigepflicht, zu (sozial-)rechtlichen Grundlagen, Rechtliches für Angestellte etc.
- Regelmäßige telefonische Sprechstunde des Kammervorstands für Ihre individuellen Anliegen
- Kostenlose Anzeigenmöglichkeit auf unserer Website: „Schwarzes Brett“: Stellenanzeige, Praxisbörse und Intervisionsgruppen
- Bei Streitigkeiten mit Patient*innen und Kolleg*innen können Mitglieder sich an unsere Schlichtungsstelle bzw. an unseren Schlichtungsausschuss wenden
- Ihr persönliches Online-Fortbildungskonto können Sie im internen Mitgliederbereich unter www.pknds.eu einsehen. Hier können Sie zudem jederzeit Ihre Stammdaten einsehen oder als Veranstalter*in Akkreditierungen vornehmen.
- Meldung an das Psychotherapeutenversorgungswerk (PVW) mit der Möglichkeit zur Absicherung des Mitgliedes selbst und seiner Hinterbliebenen.
Informationen
- Kostenlose Zustellung des Psychotherapeutenjournals (PTJ) viermal im Jahr
- Weitere aktuelle Informationen zu Berufspolitik, Veranstaltungsangeboten und mehr durch unseren monatlichen Newsletter
- Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Kammer
Rechtliche Vertretung und Entwicklung der Profession
- Mitbestimmung der Kammerpolitik durch Teilnahme an den Kammerwahlen
- Einflussnahme der Kammer im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und dabei Aufgreifen bestimmter Themenbereiche, die für die Mitglieder von Interesse sind
- Möglichkeit einer Mitarbeit in Ausschüssen der Kammer oder als Experte in Kommissionen auf Landes- und / oder Bundesebene. Mitwirkung für eine höhere Tarifeingruppierung bzw. Honorarvergütung für angestellte und freiberufliche Mitglieder.
- Etablierung des Direktstudiums Psychotherapie und Mitgestaltung der Ausbildungsreform