Mitgliedsbeitrag
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei der PKN, wie können Ermäßigungen beantragt werden, was gilt bei einer Doppelmitgliedschaft, wie hoch ist der Mindestbeitrag? Hier finden Sie alle Informationen rund um den Beitrag:
- Beitragsordnung der PKN
- weitere Informationen zur Beitragsordnung (Doppelmitgliedschaft, Mindestbeitrag, Ermäßigungen etc.)
- Muster-Einkommenssteuerbescheid
Bitte beachten Sie:
Für das Beitragsjahr 2025 war im Zeitraum vom 01.02.2025 bis zum 15.03.2025 eine Antragstellung möglich.
Das zur Antragstellung erforderliche Formular steht jedes Jahr ausschließlich in diesem Zeitraum auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Für den Antrag auf Beitragsermäßigung nutzen Sie bitte ausschließlich das dann bereitgestellte Formular (siehe auch § 9 der Beitragsordnung). Den ausgefüllten Antrag können Sie im oben genannten Zeitraum per E-Mail (mgm@pknds.de) oder postalisch an die PKN senden. Ausschlaggebend für die Bearbeitung des Ermäßigungsantrags ist der fristgerechte Eingang (bis zum 15.03.) bei der PKN.
Um ganz sicher zu sein, dass der Ermäßigungsantrag fristgerecht eingeht, empfehlen wir den rechtzeitigen postalischen Versand per Einwurfeinschreiben. Beim Versenden von E-Mails oder beim Standard-Briefversand ist der rechtzeitige Eingang aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der PKN liegen, nicht immer gewährleistet.