Mitgliedsbeitrag
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei der PKN, wie können Ermäßigungen beantragt werden, was gilt bei einer Doppelmitgliedschaft, wie hoch ist der Mindestbeitrag? Hier finden Sie alle Informationen rund um den Beitrag:
- aktuelle Beitragsordnung der PKN (gültig bis 31.12.2024)
- Beitragsordnung der PKN (gültig ab 01.01.2025)
- weitere Informationen zur Beitragsordnung (Doppelmitgliedschaft, Mindestbeitrag, Ermäßigungen etc.)
- Muster-Einkommenssteuerbescheid
Für das Beitragsjahr 2025 wird im Zeitraum vom 01.02.2025 bis zum 15.03.2025 eine Antragstellung möglich sein. Das zur Antragstellung erforderliche Formular wird ausschließlich in diesem Zeitraum und an dieser Stelle zum Download zur Verfügung stehen. Falls Sie eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, nutzen Sie bitte ausschließlich das dafür vorgesehene Formular (siehe auch § 9 der Beitragsordnung).
Den ausgefüllten Antrag können Sie per E-Mail (mgm@pknds.de), Fax (0511 850 304-44) oder postalisch an die PKN senden. Ausschlaggebend für die Bearbeitung des Ermäßigungsantrags ist der fristgerechte Eingang (bis zum 15.03.) bei der PKN!
Bitte beachten Sie: Um ganz sicher zu sein, dass der Ermäßigungsantrag fristgerecht eingeht, empfehlen wir den rechtzeitigen postalischen Versand per Einwurfeinschreiben oder per Fax (bitte achten Sie dabei auf den Sendebericht). Beim Versenden von E-Mails oder beim Standard-Briefversand ist der rechtzeitige Eingang aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der PKN liegen, nicht immer gewährleistet.