Mitgliedsbeitrag
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag bei der PKN, wie können Ermäßigungen beantragt werden, was gilt bei einer Doppelmitgliedschaft, wie hoch ist der Mindestbeitrag? Hier finden Sie alle Informationen rund um den Beitrag:
- Beitragsordnung der PKN
- weitere Informationen zur Beitragsordnung (Doppelmitgliedschaft, Mindestbeitrag, Ermäßigungen etc.)
- Muster-Einkommenssteuerbescheid
Die Beantragung auf Beitragsermäßigung kann ausschließlich vom 01.02. bis 15.03. des Beitragsjahres erfolgen, später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Für die Beantragung der Beitragsermäßigung nutzen Sie bitte das Formular, das wir Ihnen hier auf der Seite ab dem 01.02. zur Verfügung stellen. Ein formloser Antrag auf Beitragsermäßigung ist nicht möglich.
Den ausgefüllten Antrag können Sie per E-Mail (mgm@pknds.de), Fax (0511 850 304-44) oder postalisch an die PKN senden. Ausschlaggebend für die Bearbeitung des Ermäßigungsantrags ist der fristgerechte Eingang (bis zum 15.03.) bei der PKN!
Bitte beachten Sie: Um ganz sicher zu sein, dass der Ermäßigungsantrag fristgerecht eingeht, empfehlen wir den rechtzeitigen postalischen Versand per Einwurfeinschreiben oder per Fax (bitte achten Sie dabei auf den Sendebericht). Beim Versenden von E-Mails oder beim Standard-Briefversand ist der rechtzeitige Eingang, aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der PKN liegen, nicht immer gewährleistet.