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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die PP-Ausbildung ist eine bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt.
Voraussetzung für eine KJP-Ausbildung ist ein abgeschlossenes Psychologie-, Pädagogik- oder Sozialpädagogikstudium.

Die Ausbildungen werden an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen vermittelt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt sind. Eine Liste der Niedersächsischen Ausbildungsinstitute finden Sie unter der Rubrik Ausbildungsinstitute.

Welche Ausbildungsinhalte werden vermittelt?

Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage von Ausbildungsplänen und erstreckt sich auf die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie auf eine vertiefte Ausbildung in einem dieser Verfahren. Derzeit können die Verfahren Verhaltenstherapie, Systemische Therapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse als Vertiefungsfach gewählt werden.

Die Ausbildung wird auf der Grundlage des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes praxisnah und patientenbezogen durchgeführt. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um 1. in Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist, und

2. bei der Therapie psychischer Ursachen, Begleiterscheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen unter Berücksichtigung der ärztlich erhobenen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage des Patienten auf den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der Psychotherapie eigenverantwortlich und selbständig handeln zu können.

Aufbau des Studiums

Themen und Struktur gemäß den Richtlinien des PsychThG und der bundesweit geltenden Psych-Th-APrV:

  • 600 Stunden theoretische Ausbildung
  • 1.200 Stunden praktische Tätigkeit an einer anerkannten psychiatrischen klinischen Einrichtung
  • 600 Stunden praktische Tätigkeit an einer anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
  • 600 Stunden Patientenbehandlung unter Supervision
  • 150 Stunden Supervision
  • 120 Stunden Selbsterfahrung
  • 930 Stunden individuelle Schwerpunktsetzung