Fachpsychotherapeutische Weiterbildung
Wer Psychotherapeutin oder Psychotherapeut werden möchte, muss seit dem 01.09.2020 ein universitäres Masterstudium mit Approbation absolvieren. Es folgt eine mindestens fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeuten. Hier finden Sie alle Informationen und Formulare.
Was ist die neue Weiterbildung?
Alle Informationen rund um die neue Weiterbildung für Psychotherapeut*innen.
Informationen für Studierende
Fragen & Antworten für Studierende rund um die fachpsychotherapeutische Weiterbildung
Verzeichnis zugelassener Weiterbildungsstätten
Verzeichnis der zugelassenen Weiterbildungsstätten mit erteilten Weiterbildungsermächtigungen gem. WBO PT PKN
Weiterbildungsstätten & -ermächtigungen
Antragsformulare, Richtlinien und weitere Informationen.
Supervision & Selbsterfahrung
Antragsformular zur Feststellung der Eignung als Supervisor*in und Selbsterfahrungsleiter*in sowie Verzeichnis.
Institutionelle Weiterbildung in der Erziehungs- und Familienberatung
Gemeinsame Information der BPtK und der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)
Ombudsrat
Der Ombudsrat berät bei Konflikten, die im Zuge von Aus- und Weiterbildung entstehen können.
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Ablauf der und Antragsformular zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen.