Supervision & Selbsterfahrung
Sie wollen Ihre Eignung für die Hinzuziehung als Supervisor*in oder Selbsterfahrungsleiter*in im Rahmen der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen feststellen lassen?
Voraussetzungen
Psychologische Psychotherapeutinnen oder Psychologischer Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten müssen mindestens drei Jahre im entsprechenden Bereich beziehungsweise Gebiet tätig gewesen sein. Zudem müssen sie fachlich und persönlich geeignet sein.
Die Feststellung der Eignung bezieht sich ausschließlich auf die Hinzuziehung im Rahmen der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen der Psychotherapeutenkammer und nicht für anderweitige Supervisions-/Selbsterfahrungstätigkeiten (z. B. im Rahmen der Ausbildung nach altem Recht oder der Fortbildungsordnung der PKN).
Das unterschriebene Antragsformular – inklusive Nachweise – reichen Sie bitte postalisch, per Fax oder E-Mail an weiterbildung@pknds.de ein.
In dem Verzeichnis finden Sie alle Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen, bei denen die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen bereits die Eignung für die Hinzuziehung im Rahmen der Weiterbildungsordnung für Psychotherapeut*innen festgestellt hat. Sie können über die Filterfunktion entsprechende Gebiete und Bereiche suchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Hinzuziehung einer Person aus dem Verzeichnis mit diesem Antragsformular mit entsprechenden Anlagen bei der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen beantragen müssen.