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Begrenzung der Videosprechstunde angehoben

Vor der Corona-Pandemie galt eine Begrenzung der Behandlungsfälle bei der Videosprechstunde von 20 Prozent. Aufgrund von Corona-Sonderregelungen entfiel diese Begrenzung vorübergehend – eine uneingeschränkte Behandlung per Video war möglich. Doch mit der Änderung des Infektionsschutzgesetztes und dem Wegfall der meisten Corona-Verordnungen zum 1. April 2022 fiel auch diese Sonderregelung weg.

Jetzt wurde die Begrenzung der Behandlungsfälle bei der Videosprechstunde wieder auf 30 Prozent angehoben. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen geeinigt. Demnach dürfen künftig maximal 30 Prozent der Patientinnen und Patienten in einem Quartal ausschließlich per Video behandelt werden. Ebenso dürfen nunmehr maximal 30 Prozent einer Leistung innerhalb eines Quartals per Video erbracht werden.