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GeDIG: Psychotherapeutische Daten besonders schützenswert

8. Oktober 2026

Am heutigen Donnerstag wurde das „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) im Deutschen Bundestag in 1. Lesung beraten. Dazu betont die Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, Dr. Kristina Schütz:

„Grundsätzlich sind die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen dann zu begrüßen, wenn diese der Verbesserung der Versorgung dienen. Gerade psychotherapeutische Daten bedürfen jedoch eines besonders hohen Schutzniveaus. Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass psychotherapeutische Informationen für Zwecke verfügbar werden, die mit der konkreten Behandlung nicht vereinbar sind. Psychotherapeutische Daten sind keine beliebig nutzbaren Gesundheitsdaten. Zudem braucht es keine weiteren Hürden für den Zugang zur Psychotherapie.“

Auch die  Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bekundet ihre Unterstützung für digitale Lösungen, sofern sie die Versorgung konkret verbessern: „Digitalisierung muss den Patient*innen und ihrer Versorgung dienen“, sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. „Krankenkassen dürfen nicht mithilfe sensibler Gesundheitsdaten in Behandlungsentscheidungen eingreifen. Und digitale Angebote dürfen niemals zur Voraussetzung für den Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe werden.“

Dass Kranken- und Pflegekassen Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte automatisiert auswerten und daraus Behandlungsempfehlungen ableiten sollen, ist abzulehnen. Die Kassen kennen weder die vollständige Datengrundlage noch die individuelle Behandlungssituation. Ihre Empfehlungen können Patient*innen verunsichern, laufende Behandlungen beeinträchtigen und das Vertrauen in die Behandelnden schwächen. Welche Behandlung erforderlich ist, müssen Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen gemeinsam mit ihren Patient*innen auf Grundlage einer individuellen Diagnostik entscheiden.

Digitale Bedarfseinschätzungen und Terminbuchungen dürfen nur ergänzende Angebote sein. Der direkte Zugang zu Psychotherapeut*innen und die Terminvermittlung über die 116 117 müssen erhalten bleiben. Anderenfalls drohen neue Hürden für Menschen, die keine App nutzen können oder wollen. Eine digitale Einschätzung kann zudem die Diagnostik und Indikationsstellung in der Psychotherapeutischen Sprechstunde nicht ersetzen.

Psychotherapeut*innen müssen darüber hinaus bei elektronischen Überweisungen ausdrücklich berücksichtigt und das Antrags- und Gutachterverfahren in der ambulanten Psychotherapie digitalisiert werden. Auf diese Weise lassen sich Bürokratie und Verzögerungen verringern, ohne die Qualitätssicherung aufzugeben.

→ Ausführliche Stellungnahme der BPtK zum GeDIG