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Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ab 29. April

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Zeitplan für den bundesweiten ePA-Rollout vorgelegt: Ab dem 29.04.2025 wird die ePA in den Praxen eingeführt. Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen können die ePA zunächst freiwillig nutzen, sobald sie das ePA-Modul für das Praxisverwaltungssystem erhalten und installiert haben. Ab dem 01.10.2025 ist die Nutzung verpflichtend.

Mit dem Soft-Start kommt das BMG einer Forderung der KBV nach, die ePA erst dann verpflichtend einzuführen, wenn die Technik in den Praxen funktioniert.

Die ganze Meldung mit weiteren Informationen u.a. zur ePA für Kinder und Jugendliche lesen Sie auf der Webseite der KBV.